Voraussetzung für die Anerkennbarkeit einer Prüfungsleistung ist die Gleichwertigkeit der zur Anerkennung beantragten Lehrveranstaltung mit jener Lehrveranstaltung, für die sie anerkannt werden soll. Das Kriterium der Gleichwertigkeit muss dabei sowohl hinsichtlich Ausmaß (ECTS), als auch hinsichtlich Inhalt und Lehrveranstaltungsart erfüllt sein.
Ob das Kriterium der Gleichwertigkeit bei einem Anerkennungsvorschlag gegeben ist, entscheidet der/die Vorsitzende der Curricularkommission der jeweiligen Studienrichtung, für die eine Anerkennung beantragt wird.
Von der Bestätigung durch den Curricularkommissionsvorsitzenden ausgenommen sind einzig Freie Wahlfächer. Als Freies Wahlfach kann – abgesehen von wenigen Ausnahmen – jede Lehrveranstaltung, die an der Universität Salzburg oder an einer anderen Universität absolviert wurde, verwendet werden.

Relevant für die Einreichung der Anerkennung ist außerdem die Unterscheidung zwischen internen und externen Anerkennungen:

Bei internen Anerkennungen handelt es sich um Prüfungsleistungen, die an der Universität Salzburg erbracht wurden und für andere Lehrveranstaltungen der Universität Salzburg angerechnet werden. Hier reicht ein kurzes Mail mit einem Anerkennungsvorschlag an den Curricularkommissionsvorsitzenden aus. Sofern dieser die Anerkennung bestätigt, kann die Lehrveranstaltung anerkannt werden.
Unter externen Anerkennungen versteht man Prüfungsleistungen, die nicht an der Universität Salzburg erbracht wurden, allerdings für Lehrveranstaltungen der Universität Salzburg angerechnet werden. In diesem Fall ist der Anerkennungsvorschlag in PLUS Online einzutragen und der dadurch erstellte Antrag vom Curricularkommissionsvorsitzenden unterschreiben zu lassen. Einen Leitfaden für die Eintragung der Anerkennungsleistungen finden Sie hier:

 

 Prüfungsanerkennung über PLUSonline – Leitfaden

Dieser wird dann entweder durch die Sekretariate oder den /die Curricularkommissionsvorsitzenden selbst an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Nach Erstellung des Anerkennungsbescheids durch die Rechtsabteilung erhalten Sie diesen per Mail an Ihre Studierendenmailadresse.

Für das Lehramtsstudium erfolgt die Prüfungsanerkennung sowohl bei internen als auch bei externen Anerkennungen über PLUS ONLINE. Da hierbei die Anerkennung über die School of Education erfolgt, finden Sie ausführliche Informationen zur Beantragung von Prüfungsanerkennungen auf der Homepage der School of Education

Ansprechpartner

Für Fragen allgemeiner Art zu Anerkennungen sowie Hilfestellungen zum Anerkennungsprozedere oder Informationen über einzureichende Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Sekretariate (untenstehend finden Sie auch die Ansprechpartner in den Sekretariaten, die für die jeweilige Studienrichtung zuständig sind). Gerne geben wir auch Hilfestellungen zur Eintragung der Anerkennung in PLUS Online – dies ist allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

BA Altertumswissenschaften
Curricularkommssionsvorsitzender: assoz.-Prof. Dr. Melissa Vetters
Kontakt Anerkennungen Sekretariat: Anna Schmidbauer

MA Antike Kulturen und Archäologien
Curricularkommissionsvorsitzender: Mag. Dr. Felix Lang
Kontakt Anerkennungen Sekretariat: Anna Schmidbauer

Lehramtstudium Unterrichtsfächer Latein / Griechisch
Sprecher der Arbeitsgruppen: assoz. Prof. Dr. Gottfried Eugen Kreuz (Latein), Univ.-Prof. Dr. Thomas Schirren (Griechisch)
Kontakt Anerkennungen Sekretariat: Philipp Lindmayr