Anleitung zu Prüfungsanerkennungen
Die Prüfungsanerkennung erfolgt durch PLUSOnline. Um Prüfungen bzw. Prüfungsleistungen aus früheren bzw. anderen Studien an anerkannten Bildungseinrichtungen für das aktuelle Studium anerkennen und diese ins PLUSOnline-System aufnehmen zu lassen, ist folgende Vorgehensweise notwendig:
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Das PDF-Dokument „Liste der beantragten Anerkennungen“ gilt als Antrag und muss unterschrieben und mit den entsprechenden Leitungsnachweisen bei dem/der zuständigen Vorsitzenden der Curricular-Kommission eingereicht werden.
Bei Befürwortung durch den/die CK-Vorsitzenden wird der Antrag an die Rechtsabteilung weitergeleitet, wo der endgültige Bescheid ausgestellt wird. Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Verständigung durch die Rechtsabteilung. Mit der Abholung des Bescheides wird die Anerkennung in PLUSonline gültig gesetzt und die anerkannten Prüfungen scheinen in Ihrem Prüfungsnachweis auf.
Anrechnung Versuchspersonenstunden: Univ.-Prof. Dr. Dietmar Roehm:
Leistungsanerkennung, Anrechnung freie Wahlfächer, offene Wahlmodule sowie Praktikumsbescheinigungen: Ass.-Prof. Dr. Julia Krebs:
Für interne Studierende: Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen, sondern senden eine E-mail mit folgendem Inhalt an den/die zuständige/n Professor*in: Liste der Kurse mit einem Vorschlag, wofür Sie die Kurse angerechnet haben möchten.
Für externe Studierende: Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen, sondern senden eine E-mail mit folgendem Inhalt an den/die zuständige/n Professor*in: Transcript of records mit einem Vorschlag, wofür Sie die Kurse angerechnet haben möchten.
Vorbereitende Bearbeitung und Beratung zu Anfragen betr. Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen (Bachelorstudium Linguistik und Masterstudium Psycho- & Neurolinguistik):
Kontakt: Elisabeth Weiß, BA (Fachbereichsreferentin)
Zi. 3.431
Tel. 8044-4270
e-mail:
Sprechstunde: Montag: 10:00 – 11:00 (nur nach Voranmeldung per e-mail)