Bewerbungsinformationen

FAQs zu Bewerbungen

Der Bewerbungsprozess für Stellen im Bereich des allgemeinen und wissenschaftlichen Personals an der PLUS

Karriereportal

Informationen zu Bewerbungen (FAQs)

Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich innerhalb der in der Stellenausschreibung angegebenen Bewerbungsfrist und geben Sie die genannte Geschäftszahl an.

Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie ein Bestätigungsmail von der Abteilung Human Resources – Personalabteilung.

Bewerbungsunterlagen
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen enthalten ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie weitere, in der konkreten Stellenausschreibung geforderte Dokumente/Nachweise.

Auswahlverfahren
Ihre Bewerbunsgunterlagen werden gesichtet und geprüft, danach nimmt die ausschreibunsgverantwortliche Person unmittelbar Kontakt zu Ihnen auf und informiert Sie über den weiteren Ablauf. Die Bewerbungsgespräche finden an der jeweils ausschreibenden Organisationseinheit (Abteilung, Fachbereich) statt. In der Regel nimmt an diesen Gesprächen auch jeweils ein:e Vertreter:in des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und des Betriebsrates teil.

Allgemeine Informationen
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter .

Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.

Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.

Aufgrund der Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 werden alle freiwerdenden und durch Neuaufnahmen nach zu besetzenden Stellen öffentlich ausgeschrieben.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.