Allgemeine Richtlinien zu den Lehrveranstaltungen

Sofern bei den einzelnen Beschreibungen der Lehrveranstaltungen nicht anders angegeben, gelten die folgenden Richtlinien:

    1. Die Position der Lehrveranstaltung in den Studienplänen ist unter “Anrechnung” ersichtlich.
    2. Die Lehrziele der Lehrveranstaltung werden in der Kurzbeschreibung angeführt.
    3. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung sind unter dem Stichwort “Zulassungsbedingungen” angeführt.
    4. Was den Prüfungsmodus betrifft, gelten folgende Richtlinien, sofern in den Einzelbeschreibungen keine abweichenden Festlegungen getroffen werden:

    a) Die Feststellung des Studienerfolgs bei Vorlesungen erfolgt in Form von schriftlichen Prüfungen (Klausuren) und/oder in Form von mündlichen Einzelprüfungen, die nach Beendigung der Vorlesung abzuhalten sind.
    b) Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht (Proseminaren, Seminaren, Konversatorien, Grundkursen, Übungen und Übungen mit Vorlesung) erfolgt die Beurteilung des Studienerfolges: i) aufgrund der ständigen Mitarbeit während der Lehrveranstaltung,
    ii) aufgrund von mündlichen Beiträgen in Form von Referaten und
    iii) aufgrund von schriftlichen Arbeiten oder gleichwertigen schriftlichen Leistungsnachweisen.
    c) Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, aber ohne Anwesenheitspflicht (Vorlesungen mit Übung) erfolgt die Beurteilung:
    i) aufgrund von schriftlichen Beiträgen (Erledigung von Übungsaufgaben)
    ii) aufgrund von schriftlichen Prüfungen (Klausuren) und/oder in Form von mündlichen Einzelprüfungen, die nach Beendigung der Vorlesung abzuhalten sind.
    Der letzte Abgabetermin ist
    • für Proseminararbeiten im Wintersemester jeweils der auf das Semester unmittelbar folgende 1. März und im Sommersemester der auf das Semester unmittelbar folgende 1. September;
    • für Seminararbeiten im Wintersemester jeweils der auf das Semester unmittelbar folgende 1. März und im Sommersemester der auf das Semester unmittelbar folgende 1. Oktober.

    5. Sofern in den Einzelbeschreibungen nicht anders angegeben, ist die Unterrichtssprache Deutsch.