Prüfungsplattform Bürgerliches Recht
GK „Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (STEOP)“
In dieser einführenden Lehrveranstaltung, welche Teil der Studieneingangsphase (STEOP) ist, wird ein Überblick über die verschiedenen Bereiche und die zentralen Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts geboten; das theoretisch Vermittelte wird in der Bearbeitung und Lösung von Rechtsfälle praktisch angewendet, wodurch die hierfür erforderlichen methodischen Grundkenntnisse erlernt werden.
Für nähere Details siehe Informationen für Studienanfänger*innen
Stoffabgrenzung zur schriftlichen Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht
Gegenstand der Fachprüfungprüfung ist das gesamte Bürgerliche Recht exkl. IPR, Familien- und Erbrecht. Der Stoff der Klausur aus Bürgerlichem Recht setzt sich aus dem Stoff der folgenden Vorlesungen zusammen: Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Besonderes Vertragsrecht
Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht
Schadenersatzrecht
Bereicherungsrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag
Unkommentierte Gesetzesausgaben: Zu Klausuren/Prüfungen sind nur unkommentierte Gesetzesausgaben zulässig. Nähere Informationen hierzu siehe Verhalten bei Klausuren/Prüfungen
Musterklausuren:
Klausurbeispiele mit Musterlösungen finden Sie hier Musterklausuren (Bachelor)