Quality Management and Safety

PLUS-S guidelines

Collection of all guidelines (available in german only)

RECTORATE DOCUMENTS

Quality standards and recommendations for the doctoral programm (only available in german)
 Quality standards and manual for teaching (only available in german)
Scientific integrity guidelines

DEPARTMENT DOCUMENTS

Safety instructions (in English)
Safety instructions (in German)
Conduct your experiment safely
Joining a research group at the department  (template)
Personnel Development Documents
Betriebsanweisungen & Hygieneplan (only available in german)
Accident report (only available in german)
-> In case of an accident please fill in and send to

GOOD SCIENTIFIC PRACTICE

On Being a Scientist
DFG Proposals for Safeguarding Good Scientific Practice
Good Scientific Practice (lecture)
 Zitieren: warum und wie aus Nachrichten der Chemie 09/2014
(only available in german)
OeAWI Guidelines for Good Scientific Practice

BIOLOGICAL SAFETY REGULATIONS (only available in german)

  • Gentechnikgesetze Österreich 

Gentechnikgesetz 1994
Gentechnikgesetz 1998
Gentechnikgesetz 2002
Gentechnikgesetz 2004
Gentechnikgesetz 2005
Aktualisierte Versionen mit neuesten Ergänzungen befinden sich im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramts

  • Formulare zur Anmeldung der Arbeiten mit GVOs

Richtlinien zum Arbeiten mit GVOs:
Beide Gebäude des Fachbereiches sind als Anlagen für die Arbeit mit gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) beim Wissenschaftsministerium gemeldet. Je nach Projekt sind Arbeiten mit GVOs der Sicherheitsstufen 1 und 2 möglich. Bevor die Arbeiten mit GVOs beginnen, muss die Projektleitung/AG-Leitung einen Ergänzungsantrag stellen, der vom Komitee für Biologische Sicherheit (KBS) geprüft wird. Die Einstufung der Arbeiten in die jeweilige Sicherheitsstufen wird von der Projektleitung zusammen mit dem KBS vorgenommen. Ebenso werden die für die Arbeiten vorgesehenen Räume zusammen mit der Projektleitung begangen. Alle Arbeitsgruppen, die mit GVOs arbeiten, müssen alle Experimente mit GVOs in einem speziellen Laborbuch (keine Datei) dokumentieren und eventuelle Vorkommnisse protokollieren. Die Arbeiten können in tabellarischer Form aufgeführt werden:
Beispiel: Aufzeichnungen über Arbeiten in den Sicherheitsstufen S1 und S2 im kleinen Maßstab
 Barrierefreiheit: Kurzbeschreibung des Bildes
A = autoclaved; Die Angabe der Zeit ist optional
Die Laborbücher dienen der Kontrolle bei möglichen Überprüfungen und werden von Projektleitung und BiolSich-Beauftragten gegengezeichnet.
Weitere Informationen sind im Merkblatt des Gesundheitsministeriums aufgeführt