INFORMATIONEN ZUM STUDIENABSCHLUSS
PRÜFUNGEN UND STUDIENABSCHLUSS IN DER NACHFRIST
Nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist beginnt die Nachfrist (innerhalb der Nachfrist sind die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums noch zulässig).
Gemäß § 62 Abs 3 UG 2002 sind Studierende, die im vorangegangenen Semester zum Studium zugelassen waren, ohne weitere Inskription berechtigt, bis zum Ende der Nachfrist Prüfungen abzulegen und das Studium abzuschließen.
DRITTES DIPLOMPRÜFUNGSZEUGNIS UND BESCHEID
Wenn alle erforderlichen Lehrveranstaltungen des dritten Studienabschnitts vorliegen müssen diese in den Prüfungspass eingetragen werden. Dieser muss danch im Prüfungsreferat abgegeben bzw. per Mail (an: ) übermittelt werden. Sobald auch die Beurteilung der Diplomarbeit vorliegt, können das dritte Diplomprüfungszeugnis und der Verleihungsbescheid, mit welchem der akademische Grad verliehen wird, ausgestellt werden. Die Dokumente werden nach Fertigstellung per E-Mail mit elektronischer Amtssignatur zugestellt.
Bitte kontrollieren Sie in der Studierendenkartei in PLUSonline Ihre persönlichen Daten, beispielsweise ob dort eine eventuelle Namensänderung, ein eventuell vorhandener zweiter Vorname oder auch ein bereits früher verliehener akademischer Grad aufscheinen. Die dort vorhandenen Angaben werden automatisch auf den Verleihungsbescheid übernommen. Richtigstellungen bzw. Ergänzungen müssen in der Studienabteilung beantragt werden.
FEIERLICHE SPONSION
Auf Wunsch kann man an der feierlichen Sponsion teilnehmen. Zu diesem feierlichen Abschluss des Studiums meldet man sich über die Abteilung Kommunikation & Fundraising an.