Lehramtsstudium, Unterrichtsfach Latein

 

Nächster Prüfungstermin:

Schriftliche Fachprüfung „Lateinische Sprache“im Studienjahr 2023/24

Freitag, 14. Juni 2024: 11:00–15:00 (SR. 0.18, Klassische Philologie)

BA – Modulprüfung: Erste Fachprüfung
MA – Fachprüfung II: lateinische Sprache

Ende der Anmeldefrist: 03.06.2024

Hinweis zur Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung erfolgt über PLUS Online bzw. über das Prüfungsangebot des Fachbereichs Altertumswissenschaften.

 

Achtung: Autorenvorlesung NEU!

Ab dem Wintersemester 2016/17 werden die Vorlesungen „Lateinische Autoren, Literaturgattungen und Epochen“ in zwei unterschiedlichen Typen angeboten:
Typ I: 2 ECTS, geringere Prüfungsanforderungen.
Typ II: 3 ECTS, höhere Prüfungsanforderungen.
Vorlesungen des Typs I sind nur für Studierende des LA nach Studienplan 2019 vorgesehen. Studierende aller älteren Studienpläne sowie von Nicht-Lehramtsstudien benötigen Vorlesungen des Typs II.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der LV-Anmeldung!


Informationen zu den Fachprüfungen (Latein)

Die Fachprüfung des Bachelorstudiums („1. Fachprüfung“) ist eine 4-stündige schriftliche Prüfung über das Modul L B 5 und umfasst daher die „Geschichte der römischen Literatur 1 und 2“ ebenso sowie eine Übersetzungsklausur. Der Kanon, aus dem der Übersetzungstext genommen wird, umfasst:

  • Cicero, Philippica 3–5
  • Livius, Buch 21
  • Ovid, Metamorphosen Buch 1
  • Sallust, Coniuratio Catilinae
  • Seneca, De brevitate vitae
  • Tibull, Buch 1
  • Vergil, Aeneis Buch 1 und 4

Vokabel, die im Grundwortsatz von Fischer enthalten sind, werden nur in Sonderfällen angegeben

Die Fachprüfung des Masterstudiums („2. Fachprüfung“) dauert ebenso vier Stunden; für diese Prüfung wird kein derartiger Kanon vorgegeben, es kommen daher Texte folgender Genera in Frage:

  • Geschichtsschreibung, Biographie
  • narrative Prosa (Roman u. dgl.)
  • Epistolographie
  • Reden, Predigten
  • philosophische / theologische Schriften allgemeinen Inhalts
  • Epos und Lehrgedicht (soweit nicht zu fachspezifisch)
  • Elegie, Bukolik
  • Hymnen
  • poetische Briefe und Gelegenheitsgedichte
  • Fabeln
  • Drama 

Nicht in Frage kommen:

  • markant vorklassische oder vulgärlateinische Texte
  • Texte, die spezifisches Fachvokabular bzw. Fachkenntnisse jenseits der Philologie erfordern (auch im Rahmen von an sich für die Prüfung  geeigneten Gattungen)
  • Texte, die nicht für sich stehen können (Kommentare u. dgl.)
  • Urkunden oder Inschriften
  • Lyrische Kleinformen
  • Epigramme

Die Benützung eines Wörterbuches (bzw. mehrerer Wörterbücher) ist gestattet.