Platzvergabe bei Lehrveranstaltungen mit limitierter Teilnehmerzahl

Vergabe von Plätzen bei Lehrveranstaltungen mit limitierter TeilnehmerInnenzahl
(§ 11):

(1) Die TeilnehmerInnenzahl ist im Bachelorstudium Medizinische Biologie für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen folgendermaßen beschränkt, wobei für sämtliche Pflicht-LVen ausreichend Plätze angeboten werden:

TeilnehmerInnenzahlen je LV-Typ
LV-TypTeilnehmerzahl
VO und PS Physiologisches ProseminarKeine Beschränkung
Grundkurs (GK), UE Mathematische Übungen für Biowissenschaf­ten, UE Mikrobiologische Übungen und UE Genetische Übungen für Medizinische Biologie, UV Tierische Modellsysteme, UV Funktionelle Histologie und UV Naturwissenschaftlich-medizinisches Englisch25
UE Übungen Allgemeine Chemie, UE Bioinformatische Übungen I und UE Bioinformatische Übungen II, UV Experimentelle Physik, UV Klinische Chemie und UV Biostatistik und Versuchsplanung, PS Sys­tembiologie20
UV Molekulare Biologie und Biochemie, UV in BMB.08 und BMB.1015

(2) Bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl werden bei Überschreitung der HöchstteilnehmerInnenzahl durch die Anzahl der Anmeldungen jene Studierenden bevorzugt aufgenommen, für die diese Lehrveranstaltung Teil des Curriculums ist.
(3) Studierende des Bachelorstudiums Biologie werden in folgender Reihenfolge in Lehrveranstaltungen aufgenommen:

  • vermerkte Wartelistenplätze aus dem Vorjahr
  • Studienfortschritt (Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Studium)
  • die höhere Anzahl positiv absolvierter Prüfungen
  • die höhere Anzahl an absolvierten Semestern
  • der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt
  • das Los.

Freie Plätze werden an Studierende anderer Studien nach denselben Reihungskriterien vergeben.
(4) Für Studierende in internationalen Austauschprogrammen stehen zusätzlich zur vorgesehenen HöchstteilnehmerInnenzahl Plätze im Ausmaß von zumindest zehn Prozent der HöchstteilnehmerInnenzahl zur Verfügung. Diese Plätze werden nach dem Los vergeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf, apparativen Aufwand oder laborintensivem Charakter.
siehe auch §11 des Currciulums für das Bachelorstudium Medizinische Biologie