Visum

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Aufenthaltes die geltenden Bestimmungen für Visa und Aufenthaltstitel.

 

Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten und der Schweiz

Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz sind, benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich kein Visum und keinen Aufenthaltstitel, sondern es genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Finanzierung Ihres Aufenthaltes muß gesichert sein und Sie benötigen eine ausreichende Krankenversicherung. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten müssen Sie jedoch binnen vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen,

 

Drittstaatenangehörige

Wenn Sie keine EU/EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, sind Sie sogenannter Drittstaatenangehöriger. Je nach Dauer und Zweck Ihres Aufenthaltes benötigen Sie ein Visum (Aufenthalte bis 6 Monate) oder einen Aufenthaltstitel (Aufenthalte länger als 6 Monate). Staatsbürger gewisser Länder dürfen jedoch  visumsfrei einreisen (maximal 3 Monate / 90 Tage; keine Erwerbstätigkeit erlaubt).
Je nach zuständiger Botschaft/Behörde kann die Bearbeitung Ihres Antrages auf ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel einige Zeit in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihr Visum so früh wie möglich. Das Visumsverfahren für Familienmitglieder unterscheidet sich meist von jenem für Gastwissenschafter. Wenn Sie in Österreich während Ihres Aufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, benötigen Sie ein Visum C oder D mit dem Zusatz „Erwerb,“ auch wenn Sie sonst visumsfrei einreisen dürfen.
Der Österreichisches Austauschdienst (OeAD-GmbH) informiert umfassend über die  Einreisebestimmungen nach Österreich. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten von  Euraxess Österreich.
Ein Visum D ist auch in den Schengen Staaten (max. 90 Tage) gültig. Wie ein Visum C ist es jedoch nicht in Großbritannien gültig (kein Schengen Land).

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Bild von Salzburg

Foto: Tourismus Salzburg