Zulassung
Die Teilnahme am Lehrveranstaltungsangebot der Uni 55-PLUS setzt folgendes voraus:
- ein Mindestalter von 55 Jahren
- die Einschreibung als außerordentliche Hörerin bzw. außerordentlicher Hörer an der Universität Salzburg
- die Entrichtung der vorgeschriebenen Studiengebühr
Bildungsvoraussetzungen wie Matura / Abitur oder ein Universitätsabschluss sind NICHT erforderlich.
Gebührenregelung
(Stand: Juni 2025)
Als Teilnehmer:in der Uni 55-PLUS sind Sie außerordentliche/r Höhrer:in der Universität Salzburg und haben im WS 25/26 eine Studiengebühr von € 388,56 (inkl. € 25,20 ÖH-Beitrag) zu entrichten. Erst wenn der volle Betrag im Bundesrechenzentrum eingelangt ist, können Sie sich in PLUSonline zu den gewünschten Lehrveranstaltungen anmelden.
Zahlungsmodalitäten (siehe auch Einschreibung): Die Höhe der Studiengebühr und die Überweisungsdaten finden Sie in PLUSonline unter „Studienbeitrag“.
Der Ihnen vorgeschriebene Betrag muss jedes Semester spätestens bis zum 31. März im Sommersemester / 31. Oktober im Wintersemester mit den aktuellen Zahlungsdaten entrichtet werden.
Die Zahlung kann per Online-Zahlung oder via klassischer Überweisung erfolgen. Beachten Sie, dass bei der klassischen Überweisung der Transfer bis zu 5 Werktagen dauern kann.
Unfall- und Haftpflichtversicherung: Mit dem ÖH-Beitrag sind Sie im Rahmen Ihres Studiums unfall- und haftpflichtversichert. Die ÖH- Versicherung ist KEINE Krankenversicherung und ersetzt diese also niemals! Die Leistungen der ÖH-Versicherung finden Sie unter der HIER.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen, wozu der ÖH-Beitrag verwendet wird: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-beitrag
Reduktion oder Erlass der Studienbeitrags
Die Universität Salzburg hat für Studierende der Uni 55-PLUS mit niedrigem Haushaltseinkommen einen „Sozialtopf“ eingerichtet, aus welchem der von den Studierenden im Vorfeld entrichtete Studienbeitrag teilweise (50%) oder ganz rückerstattet werden kann (exkl. ÖH-Beitrag). Voraussetzung für die (anteilige) Übernahme des Studienbeitrags ist ein schriftlicher Antrag auf Reduktion bzw. Erlass des Studienbeitrags an das Büro der Uni 55-PLUS.
Dieser Antrag ist für das Wintersemester 2025/26 bis Di 30.09.2025 an das Büro der Uni 55-PLUS () zu stellen. Ihre Daten werden sebstverständlich vertraulich behandelt.
Im Wintersemester 2025/26 wurden 21 Personen eine 100% und 5 Perosnen eine 50% Reduktion des Studienbeitrags gewährt. 6 Anträge wurden aufgrund eines zu hohen Einkommens abgeleht.
