Zulassung

Die Teilnahme am Lehrveranstaltungsangebot der Uni 55-PLUS setzt

  • ein Mindestalter von 55 Jahren und
  • die Einschreibung als außerordentliche Hörerin bzw. außerordentlicher Hörer an der Universität Salzburg voraus.

Bildungsvoraussetzungen wie Matura / Abitur oder ein Universitätsabschluss sind NICHT erforderlich.

Sie können sich bereits ab 50 Jahren für die Uni 55-PLUS einschreiben. Die Teilrückerstattung der Studienebitrags in der Höhe von € 113,36 (siehe Gebührenregelung unten) können Sie jedoch erst ab 55 Jahren in Anspruch nehmen.

 

Gebührenregelung

(Stand: Juni 2020)

Bildungs- und Freizeitangebote sind meistens nicht gratis, dies gilt auch für die Veranstaltungen der Uni 55-PLUS.

Teilnahmegebühr

Als Teilnehmer:in der Uni 55-PLUS sind Sie außerordentliche/r Höhrer:in der Universität Salzburg und haben im WS 23/24 eine Studiengebühr von € 385,36 (inkl. € 22,- ÖH-Beitrag) zu entrichten (Rückerstattung siehe weiter unten). Erst wenn der volle Betrag im Bundesrechenzentrum einlangt ist, können Sie sich in PLUSonline zu den gewünschten Lehrveranstaltungen anmelden.
Zahlungsmodalitäten (siehe auch Einschreibung): Die Studiengebühr können Sie entweder per Zahlschein bzw. Onlinebanking überweisen. Die Überweisungsdaten finden Sie auf Ihrer Visitenkarte in PLUSonline unter „Studienbeitragsstatus“.
Unfall- und Haftpflichtversicherung: Mit dem ÖH-Beitrag sind Sie automatisch über die Generali Unfall- und Haftpflicht versichert. Die Leistungen der ÖH-Versicherung finden Sie unter der  ÖH-Homepage.

Anteilige Rückerstattung der Studiengebühr

Die Universität Salzburg hat sich bereit erklärt, den Teilnehmer:innen der Uni 55-PLUS einen Teil dieser Gebühr (= € 113,36) rückzuerstatten, so dass letztlich für das laufende Semester eine Gebühr von € 250,- (+ € 22,- ÖH-Beitrag) verbleibt. Die Rückerstattung des Teilbetrags von
€ 113,36 kann nur erfolgen, wenn Sie folgende Daten per E-Mail an senden: Name, Matrikelnummer, Bankverbindung (IBAN und bei ausländischen Konten auch BIC).

Reduktion oder Erlass der Studiengebühr

Sofern bei sozialer Bedürftigkeit eine Reduktion oder Erlass der Teilnahmegebühr gewünscht wird, ist für das Wintersemester 23/24 ein entsprechender Antrag bis 11.09.2023 an das Büro der Uni 55-PLUS () zu stellen.
Die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie nachfolgend als Download:
Info-Blatt WS 23/24
Antragsformular WS 23/24

Grotte; Foto von Hans-Christian Gruber