Zur Person Max Kasers

Max Kaser – Eine Kurzbiographie KaserEs sind wohl drei Gründe, auf denen der wissenschaftliche Weltruhm Kasers beruht: Einmal sind es die Handbücher zum römischen Privat- und Zivilprozessrecht. Neu war darin die Darstellung des Rechtsstoffes in seiner historischen Entwicklung, bei der Quellen und Literatur nicht nur gesammelt, sondern nach neuesten, selbst entwickelten Forschungsmethoden abgewogen kommentiert wurden. Heute ist eine fundierte römischrechtliche Arbeit ohne Heranziehung der Handbücher wohl ausgeschlossen. Kasers Erkenntnisse zur Methodologie der römischen Rechtsquellenforschung und die Revision eigener Forschungsstandpunkte haben ihn bewogen, die beiden Privatrechts-Handbücher 1971 und 75 in zweiter Auflage herauszubringen. Die Überarbeitung des Zivilprozessrechts wurde einem Schüler überlassen. Auf der Grundlage der Handbücher wurde 1960 ein systematisch aufgebautes Lehrbuch herausgebracht, das innerhalb von 32 Jahren 16 Auflagen erlebte und in fünf Sprachen übersetzt wurde. Auch die Römische Rechtsgeschichte erschien in deutscher, italienischer und koreanischer Sprache. Daneben ist der wissenschaftliche Ruhm in Kasers enormer Forschungsleistung begründet. In einer besonders langen Schaffensperiode von 65 Jahren publizierte er eine Reihe von Monographien und umfangreiche Abhandlungen in der von ihm mitbetreuten Savigny-Zeitschrift, in anderen Fachzeitschriften und fast allen facheinschlägigen Festschriften. Gastvorträge führten ihn durch ganz Europa, Gastprofessuren nach Pretoria und Rio de Janeiro. Höchste Verdienste erwarb er sich um die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Zur Habilitation hat er selbst Fritz Schwarz, Dieter Medicus, Hans Hermann Seiler, Hans Peter Benöhr, Frank Peters, Rolf Knütel und Karl Hackl geführt. Zu weiteren ‚Schülern’, die wesentliche Beratung und Betreuung erfuhren, darf man etwa Henryk Kupiszewski, Luigi Labruna, Felix Wubbe, Andreas Wacke, Jens Peter Meincke, Karlheinz Misera, Marianne Meinhart, Tullio Spagnuolo-Vigorita, Sandro Schipani und –aus der Salzburger Zeit – noch Peter Apathy, Marek Kurylowicz, Ignazio Buti, Bruce W. Frier, Bruno Huwiler oder Alfons Bürge zählen. Daneben haben viele junge Romanisten ihre Arbeiten dem ‚Meister’ zur Begutachtung vorgelegt. Jeder erhielt wichtige Hinweise darüber, was neu zu überlegen oder nachzuarbeiten war. Bis zu seinem Tod, am 13. Januar 1997, hat die wissenschaftliche Welt seine Forschungsleistungen durch zehn Ehrendoktorate und elf Akademiemitgliedschaften anerkannt und gewürdigt. Die Republik Österreich verlieh ihm mit dem Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst ihre höchste wissenschaftliche Auszeichnung, die Bundesrepublik Deutschland das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens. Durch sein Lebenswerk hat er sich einen bleibenden Platz in der Wissenschaft vom römischen Recht gesichert. Wir versuchen im Max-Kaser-Seminar für Römisches Recht seinem Wirken nachzueifern und sein Andenken zu bewahren. K. H.
Abbildung 193991.JPG