Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ einen Studienaufenthalt absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen Erasmus+ Zuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Abdeckung der Mehrkosten aufgrund des Auslandsaufenthaltes. Der Erasmus+ Zuschuss wird ausschließlich von der Abteilung Internationale Beziehungen ausbezahlt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ Aufenthalts:
- Erasmus+ Zuschuss
- BezieherInnen von Studienbeihilfe
- Studiengebühren
- Finanzielle Top-ups
- Top-Up: Green Travel
- Top-Up: Studierende mit Kind
- Top-Up: Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit
- Inklusionsunterstützung
Erasmus+ Zuschuss
Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung (ggf. in Kombination mit Zero Grant) wird von der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die PLUS verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt.
Die Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt. Die aktuellen Zuschusshöhen entnehmen Sie den E+ Fördersätzen/Zuschusshöhen.
Für Pflichtpraktika gilt:
Grundsätzlich sind
30 ECTS pro Semester zu erbringen, wenigsten aber
3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die an der Heimatuniversität anerkannt werden. Die Rückforderungsgrenze für den Zuschuss ist abhängig von der Aufenthaltsdauer; wenn Sie nicht
mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat erbringen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Dabei zählen die an der Universität Salzburg anerkannten ECTS!
Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt
. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+ Stipendiums erst nach Prüfung des Anerkennungsbescheides und der Aufenthaltsbestätigung erfolgt.
Erläuterung Zero Grant:
- Erasmusaufenthalt ohne finanziellen Zuschuss unter Beibehaltung des Erasmusstatus (z.B. Befreiung von Studiengebühren)
- Die Differenz zwischen tatsächlicher Aufenthaltsdauer (Mobilitätsphase) und finanziell geförderter Aufenthaltsdauer (Erasmus-Förderzeitraum) wird als Zero Grant-Zeitraum bezeichnet
- Zero-Grant Zeitraum:> zählt zur allgemeinen Erasmus- Mobilitätsphase> wird auf insgesamt verfügbaren Erasmus-Förderzeitraum von 12 (bzw. 24) Monaten pro Studienphase angerechnet> muss mit ECTS abgedeckt sein (3 ECTS/Monat)
- Beispiel: E+ Auslandsaufenthalt geplant für 5 Monate (= Mobilitätsphase), davon 4 Monate gem. E+ Richtlinien gefördert durch PLUS (= Erasmus-Förderzeitraum) und 1 Monat zero grant (= zero grant Zeitraum)> gesamte Mobilitätsphase als Erasmus-Aufenthalt erfasst> Nachweise müssen für gesamte Mobilitätsphase (= 5 Monate) erbracht werden: Aufenthaltsbestätigung; ECTS-Nachweise (mind. 3 ECTS/Monat anerkannt an der PLUS)
Bezieher*innen von Studienbeihilfe
Bezieher*innen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch einen Antrag auf Beihilfe zum Auslandsstudium stellen („
Auslandsbeihilfe„). Der gleichzeitige Bezug von Beihilfe für das Auslandsstudium und Erasmus+ Zuschuss für denselben Aufenthalt ist seit dem Studienjahr 2019/20 erlaubt. Hier finden Sie
Informationen zur Höhe der Auslandsbeihilfe sowie des Reisekostenzuschusses.
Bitte beachten Sie, dass Sie als
Bezieher*in von Auslandsbeihilfe nach Abschluss des Auslandsaufenthalts einen
Leistungsnachweis bei der Stipendienstelle einreichen müssen (auch hier gilt die
Mindestanforderung von 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat), da Sie ansonsten die gesamte Auslandsbeihilfe zurückzahlen müssen. Die Studienbeihilfe („Inlandsbeihilfe“) selbst ist davon nicht betroffen.
Studiengebühren
Während des Erasmus+ Aufenthalts sind Sie an der Universität Salzburg und an der Gastuniversität
von Studiengebühren befreit.Achtung: Sie müssen aber auch während des Auslandsaufenthalts unbedingt fristgerecht (!) den
ÖH-Beitrag einzahlen – ansonsten werden Sie exmatrikuliert!Manche Gastuniversitäten erheben von den Erasmus+ Incomings Beträge, die dem ÖH-Beitrag ähnlich sind – von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.
Eine Beurlaubung an der Universität Salzburg ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten studieren, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jedenfalls jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.
Die Befreiung von Studiengebühren gilt nur für die Zeit des Auslandsaufenthaltes. Ein innerhalb dieses Zeitraumes absolvierter Auslandsaufenthalt führt nicht zu einer späteren Befreiung von Studiengebühren.Ein
Erasmus+ Auslandsaufenthalt verlängert die Anzahl der Toleranzsemester nicht! Nach Absolvierung der Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemestern ist der Studienbeitrag zu zahlen.Für BezieherInnen der österreichischen „Studienbeihilfe“ kann unter gewissen Voraussetzungen und bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Verlängerung der Toleranzsemester beantragt werden. Ansprechpartner dafür ist die
Stipendienstelle
Der Bezug von Familienbeihilfe hingegen könnte aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise um ein Semester verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt beim Finanzamt!
Finanzielle Top-Ups
Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere finanzielle Förderungen (Top-Ups) beantragt werden:
- Green Travel: Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen
- Studierende mit geringeren Chancen: Bitte beachten Sie, dass dieses Top-up nur einmal beantragt werden kann, auch wenn Sie in mehrere der genannten Gruppen fallen:
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Inklusionsunterstützung: Sollte das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, können Erasmus+ TeilnehmerInnen mit Behinderung oder chronischer Krankheit stattdessen eine Inklusionsunterstützung beantragen.
Weitere Informationen zu den Top-Ups finden Sie unter den jeweiligen Punkten.
Top-Up: Green Travel
Studierende, die sich für eine umweltfreundliche An-
UND Abreise an den Studien-/Praktikumsort entscheiden, können eine
einmalige Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen beantragen. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus oder Bahn. Die Antragsstellung findet im Zuge der Bewerbung für das E+ Stipendium statt.
Die ehrenwörtliche Erklärung muss bis 1 Monat vor Aufenthaltsbeginn per Mail an die Abteilung für Internationale Beziehungen der PLUS eingereicht werden:
Top-Up: Studierende mit Kind
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern einen Erasmus+ Studienaufenthalt/ein Erasmus+ Praktikum absolvieren, können Sie das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet im Zuge der Bewerbung für das E+ Stipendium statt.
Top-Up: Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet im Zuge der Bewerbung für das E+ Stipendium statt.
Inklusionsunterstützung
Sollte das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, können Studierende im Falle einer Behinderung oder chronischen Krankheit
stattdessen Inklusionsunterstützung beantragen. Dabei gibt es keine Pauschale, sondern es sollen die tatsächlichen Kosten, die durch die Behinderung oder chronische Krankheit zusätzlich entstehen, gedeckt werden.
Deadline für die Antragstellung: drei Monate vor Aufenthaltsbeginn.
Erasmus+ Studierende, die nicht zu den in Österreich festgelegten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für
zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben. Diese Personen dürfen kein Top-up erhalten, können aber auch Inklusionsunterstützung beantragen. Hinweis: Es besteht kein automatischer Anspruch auf die Inklusionsunterstützung, es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung durch die Hochschule sowie durch den OeAD als nationale Agentur. Wir bitten Sie diese Ergänzung zu berücksichtigen und auch die Studierenden darüber zu informieren.
Sonstige hilfreiche Links für Studierende mit körperlichen, mentalen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen:
Datenschutz
Persönliche Daten sind
vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.