Warum Erasmus+?
- EU-Förderung für Auslandsaufenthalte zu Studien-/Praktikazwecken: zwei bis zwölf Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD);
nur für Diplomstudierende: bis zu 24 Monate (auslaufend) - Studierende können mehrere Auslandsaufenthalte pro Zyklus kombinieren, solange die Gesamtlänge 12 Monate (bzw. Diplom 24 Monate) nicht überschreitet – unabhängig von Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und Anzahl der Mobilitäten
- Erlass der Studiengebühren an Partneruniversität und der Universität Salzburg (PLUS) für die Dauer des Aufenthaltes!
Zielgruppe
1. Allgemein
Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz:
- ordentliches Studium an der Paris Lodron Universität Salzburg (BA, MA, PhD, Diplom)
- für BA-Studierende: zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung
- MA-Studierende: ab 1. Semester, sofern relevante Vorstudien erfolgreich absolviert
- Sprachkenntnisse (je nach Platz, mindestens B1)
- persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten noch nicht ausgeschöpft
- entsprechendes Studium an der Universität Salzburg darf während des Erasmus+ Praktikumaufenthalts nicht abgeschlossen werden (Ausnahme: Graduiertenpraktikum – siehe unten)
- als Pflicht- oder freiwilliges Praktikum am FB anrechenbar> bei Pflichtpraktika: Anrechung von mind. 3 ECTS/Fördermonat notwendig
- Umfang äquivalent zum Vollzeitstudium: Vollzeitpraktikum mit 35-38,5h/Woche (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit bei Sprachassistenzen)
- Wichtig: ÖH–Beitrag weiter einbezahlen, sonst Exmatrikulation (AUSNAHME: Graduiertenpraktika)
- bei Mobilität ins Heimatland: Nachweis über Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich verpflichtend
2. Besonderheit Graduiertenpraktikum:
- möglich bis maximal 12 Monate NACH Abschluss des Studiums
> Zeitraum verlängert sich, wenn Studierende nach Abschluss des Studiums verpflichtet sind, den Wehrdienst oder Zivildienst zu leisten - zählt zur Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus
- Bewerbung: noch während des Studiums
Einreichfrist: spätestens 8 Wochen vor Studienabschluss - Förderbeginn erst nach Abschluss des Studiums/Exmatrikulation von allen Studien > Nachweis Exmatrikulation nötig (via PLUSonline abrufbar)
Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Erasmus+ Zuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung. Nähere Infos dazu unter „Finanzielles“.
Nutzen Sie auch die bereitgestellten Informationen der Nationalagentur Bildung Erasmus+ auf der OeAD Webseite.
Aufenthaltsdauer
In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte von 2 bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und Anzahl der Mobilitäten. Diplomstudierende können 2 bis 24 Monate im Ausland mit Erasmus+ verbringen.
Die Mindestaufenthaltsdauer für einen geförderten Erasmus+ Aufenthalt beträgt 60 Tage (= 2 Monate).
Eine Förderung durch Erasmus+ ist nur im Rahmen des verfügbaren Budgets möglich.Gegebenfalls setzt sich der Erasmus+ Aufenthaltszeitraum aus einem Teil mit finanziellem Zuschuss und einem Teil ohne finanziellen Zuschuss (Zero Grant Förderung) zusammen. Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung beziehungsweise der Zero Grant Förderung wird von der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die PLUS verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt.
Bei mehreren Aufenthalten im Rahmen von Erasmus+ Programmen (Erasmus+ Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktika und Erasmus+ International Mobility) darf das persönliche Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) nicht überschritten werden. Bei Diplomstudien gibt es ein Kontingent von 24 Monaten.
Praktikumsstelle
E+ Praktikum möglich in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, FYR Mazedonien.
Ein bilaterales Abkommen bzw. ein Partnerschaftsvertrag zwischen dem Praktikumsbetrieb und der Universität Salzburg ist nicht nötig.
Förderfähig sind Praktika:
- bei Unternehmen/Einrichtungen (auch Hochschulen), die im öffentlichen oder privaten Bereich tätig sind
- bei Trainings- oder Forschungseinrichtungen, NGOs, diplomatische Vertretungen des Heimatlandes etc.
NICHT förderfähig sind Praktika:
- Bei EU-Institutionen, EU-Agenturen und EU-Einrichtungen > Siehe: Einrichtungen der Europäischen Union
- Bei Einrichtungen, die EU-Programme abwickeln (z.B. Europäisches Parlament, Erasmus+ Nationalagenturen)
Stellensuche:
- https://erasmusintern.org/
- EURES
- Kontakt mit Studierendenvereinigungen (AIESEC, ELSA, IAESTE etc.)
- Unternehmen/Institutionen gezielt anschreiben
- Beratung & Unterstützung durch die Uni Salzburg (Partnernetzwerke, bestehende Kooperationen, Career Center)
Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist. Zu weiteren Informationen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unsere Datenschutzinformationen HIER
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.