Die MitarbeiterInnen sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon erreichbar. Wir können Sie auch persönlich während unserer Öffnungszeiten im Büro begrüßen. Wenn Sie spezielle Fragen haben, empfehlen wir Ihnen einen Termin mit der entsprechenden Person im Team vorab zu vereinbaren. Momentan sind die COVID-19 Sicherheitsvorkehrungen bis auf Weiteres ausgesetzt.

Wir bieten Ihnen an, uns virtuell zu treffen:
Nutzen Sie dazu die Online-Sprechstunden unserer Abteilung jeden Dienstag und Donnerstag von 10 bis 11 Uhr! 
(finden NICHT an Feiertagen statt!)
Teilnahme an der ONLINE-Sprechstunde via Microsoft TEAMS unter diesem LINK

Für Studierende im Rahmen von CIVIS steht eine eigene Sprechstunde mit Egzona Krasniqi zur Verfügung am Donnerstag 10 bis 11 Uhr. (NICHT an Feiertagen!)
Teilnahme via Microsoft TEAMS:  CIVIS Consultation Hour


Überblick Zielgruppen

Die Informationen für Studierende der Universität Salzburg, die sich für ein Auslandsstudium interessieren, gliedern sich in drei große Bereiche:

Details dazu und weiterführende Informationen finden Sie unter den jeweiligen Links.

HINWEIS:
Präsentationen zu Erasmus+ für Studium/Praktika in Programmländern (innerhalb der EU) und Partnerländern (außerhalb der EU)  sind via myfiles  hier bereitgestellt.

Selbstorganisierter Auslandsaufenthalt: Studierende, die an einer ausländischen Universität studieren wollen, mit der die Universität Salzburg kein Kooperationsabkommen hat bzw. die kein anderweitiges Stipendium erhalten haben, müssen sich selbst um alle Modalitäten der Bewerbung, Finanzierung, Unterkunft etc. kümmern. Durch das Büro für Internationale Beziehungen kann in diesen Fällen nur eine eingeschränkte Hilfestellung gegeben werden.


Studiengebühren

In der Regel wird Studierenden, die im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogramms ein Austauschsemester oder -jahr im Ausland verbringen, die Studiengebühr für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts sowohl an der Heimat- als auch an der Gastuniversität erlassen.

Falls Sie die Studiengebühren an der Universität Salzburg zahlen müssten und Ihr Auslandsaufenthalt während des Semesters oder Teilen davon (min. 1 Monat) stattfindet, können Sie bis spätestens Ende der Inskriptionsnachfrist des betreffenden Semesters , den Erlass des Studienbeitrages für Mobilitätsprogramme im Büro für Internationale Beziehungen beantragen.

 

Diese Befreiung von Studiengebühren gilt nur für die Zeit des Auslandsaufenthaltes.
Nach Absolvierung der Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemestern ist der Studienbeitrag zu zahlen.
Ein innerhalb dieses Zeitraumes absolvierter Auslandsaufenthalt führt nicht zu einer späteren Befreiung von Studiengebühren.
Für Bezieher*innen der österreichischen „Studienbeihilfe“ kann unter gewissen Voraussetzungen und rechtzeitiger Bekanntgabe eine Verlängerung der Toleranzsemester beantragt werden. Ansprechpartner dafür ist die  Stipendienstelle

Achtung: Der ÖH-Beitrag muss trotz Erlass der Studiengebühr unbedingt einbezahlt werden!

Sollten Sie einen selbstorganisierten Auslandsaufenthalt absolvieren, sind die Studiengebühren an der Gasthochschule üblicherweise in voller Höhe vom Studierenden zu entrichten.


Unterstützung für Studierende mit körperlicher, psychischer oder mentaler Beeinträchtigung

 


Weitere Stipendien für Studierende, Graduierte und Wissenschaftler/innen

Der Österreichische Austauschdienst stellt Informationen über öffentliche und private Stipendien in Form einer Online-Datenbank zur Verfügung, die nach verschiedenen Kriterien abgefragt werden kann.