Betriebsvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten sowie zur Verhinderung von Mobbing

In der Betriebsvereinbarung partnerschaftliches Verhalten sowie zur Verhinderung von Mobbing wird auch sexuelle Belästigung thematisiert. Sie ist ist aus dem Jahr 2008, aber immer noch gültig. Die Mitglieder der unter § 7 erwähnten Kommission unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht.


partnerschaftliches Verhalten sowie Verhinderung von Mobbing

Partnerschaftlichkeit – kein Mobbing

Aus 2008 – immer noch gültig – strenge Verschwiegenheitspflicht (siehe § 7)

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