Frauenquote von 50% in allen Kollegialorganen

Alle Kollegialorgane haben laut Gesetz eine Frauenquote von 50% zu erfüllen.
Dies gilt somit auch für alle Berufungskommissionen (BK), Habilitationskommissionen (HK) und Curricularkommissionen (Cuko).
Der AKG überprüft die Einhaltung der Frauenquote und erfasst zugleich die Zahlen für die Wissensbilanz (anonymisiert). Beides geschieht mit Hilfe des Frauenquoten-Formulars.
Das Frauenquotenformular ist an den AKG zu übermitteln:
(1) Unverzüglich nach der konstituierenden Sitzung (s.  UG 2002 §42 Abs 8a).
(2) CuKo: zusätzlich 1x/ Jahr für die Wissensbilanz mit dem Stand per 31.12. (Stichtag). – Entweder Ende des laufenden oder Anfang Jänner im Folgejahr.
Möglichkeiten der Übermittlung: (1) via E-Mail (Scan oder pdf mit elektronischer Unterschrift) an oder (2) per interner Post (Original) an AKG, Kaigasse 17/ II.

 

Frauenquoten-Formular: