NEU:
Empfehlungen zur Sitzungsorganistation
durch den Rektor der PLUS (Februar 2022)
AKG
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der AKG hat die Aufgabe, Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts durch Organe der Universität entgegenzuwirken und unterstützt die Universität bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags zur Gleichbehandlung.
Entsprechend dem UG 2002 (§ 41 ff, insbes. § 42) und der Satzung der Universität Salzburg (insbesondere Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan) handelt der AKG unabhängig sowie weisungsfrei und ist zu sämtlichen Personalaufnahmeverfahren der Universität beizuziehen.
Überdies ist es gesetzlicher Auftrag des AKG, die Einhaltung der Frauenquote von 50% in allen Kollegialorganen zu überprüfen.