Der AKG hat die Aufgabe, Diskriminierungen durch Organe der Universität entgegenzuwirken und unterstützt die Universität bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags zur Gleichbehandlung. Rechtliche Grundlagen der Arbeit des AKG sind das Bundeslgleichbehandlungsgesetz, das Universitätsgesetz 2002 (§ 41ff, insbes. §42) und die Satzung der Universität Salzburg.
Aufgaben des AKG:
- Begleitung SÄMTLICHER PERSONALVERFHAREN (Umsetzung von Gleichbehandlungs- und Frauenfördergebot)
- Überprüfung der Einhaltung der FRAUENQUOTE von 50% in allen Kollegialorganen
- ANLAUFSTELLE für alle Mitarbeitenden und Studierenden (zusätzlich zur ÖH) der Universität Salzburg, die von sexueller Belästigung betroffen sind. Der gesamte AKG (alle Mitglieder und AKG-Büroangehörige) isind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
UNTERSTÜTZUNG & BERATUNG im Falle von Diskriminierung und/oder sexueller Belästigung
Alle Beratungen durch den AKG sind streng VERTRAULICH, es geschieht nichts, was Sie nicht wollen! Sie können sich jederzeit und unverbindlich beraten lassen…
…selbst,…
- wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um Diskriminierung und/oder ssexuelle Belästigung handelt
- wenn Sie etwas beobachten, wobei es sich um Diskriminierung oder sexuelle Belästigung hendeln könnte