Der AKG hat die Aufgabe, Diskriminierungen durch Organe der Universität entgegenzuwirken und unterstützt die Universität bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags zur Gleichbehandlung. Rechtliche Grundlagen der Arbeit des AKG sind das Bundeslgleichbehandlungsgesetz, das Universitätsgesetz 2002 (§ 41ff, insbes. §42) und die Satzung der Universität Salzburg.

Aufgaben des AKG:

  • Begleitung SÄMTLICHER PERSONALVERFHAREN (Umsetzung von Gleichbehandlungs- und Frauenfördergebot)
  • Überprüfung der Einhaltung der FRAUENQUOTE von 50% in allen Kollegialorganen
  • ANLAUFSTELLE für alle Mitarbeitenden und Studierenden (zusätzlich zur ÖH) der Universität Salzburg, die von sexueller Belästigung betroffen sind. Der gesamte AKG (alle Mitglieder und AKG-Büroangehörige) isind zur Verschwiegenheit verpflichtet!

 

UNTERSTÜTZUNG & BERATUNG im Falle von Diskriminierung und/oder sexueller Belästigung

Alle Beratungen durch den AKG sind streng VERTRAULICH, es geschieht nichts, was Sie nicht wollen! Sie können sich jederzeit und unverbindlich beraten lassen…

…selbst,…

  • wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um Diskriminierung und/oder ssexuelle Belästigung handelt
  • wenn Sie etwas beobachten, wobei es sich um Diskriminierung oder sexuelle Belästigung hendeln könnte

  • 22 Hauptmitglieder & 8 Ersatzmitglieder setzen sich für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ein

    Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

    22 Hauptmitglieder & 8 Ersatzmitglieder setzen sich für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ein

    Die AKG Mitglieder werden von den Kurien im Senat entsandt, sind aber in ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. Für alle Mitglieder des AKG gilt die gremiale Verschwiegenheitspflicht!

  • Gleichbehandlung
    Stellenverfahren – Antidiskriminierung – Frauenquoten

    Gleichbehandlung

    Stellenverfahren – Antidiskriminierung – Frauenquoten

    Unterstützung für die Angehörigen und Abteilungen der PLUS

  • Unser Team ist für Sie da!

    Unser Team ist für Sie da!

    Vorsitzenden-Team, Mitglieder & Büro

    Wir alle unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und behandeln Anliegen stets vertraulich (soweit nicht anders gewünscht).
    Mitglieder sind u.a. für einzelne Abteilungen und/oder Fachbereiche zuständig (Stellenverfahren u.ä.).