Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wurde den zu Grunde liegenden Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Salzburg i.d.g.F. eingesetzt.
Zuständigkeit der Kommission:
- Vermittlung von Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis
- Beratung bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität
- Prüfung von Hinweisen auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten
- Einleitung von Verfahren zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Nicht-Zuständigkeit der Kommission:
- Hinweisen von universitätsexternen Personen (ausgenommen ehem. Universitätsangehörige)
- Anonyme Hinweise
- Hinweise zu Qualifizierungsarbeiten (Diplom- oder Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationen)
- Hinweise, welche in den Bereich der „ digitalen Abgabestelle der Universität Salzburg für interne Hinweise“ fallen
Wo kann ich einen Hinweis melden?
- Hinweise von Universitätsangehörigen können an eine der Vertrauenspersonen der Kommission gerichtet werden.
- Hinweise von Universitätsangehörigen zu Qualifizierungsarbeiten sind an das Rektorat der Universität Salzburg zu richten.
- Anonyme oder externe Hinweise können in begründeten Fällen an die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) gerichtet werden.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Dokumente:
- Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
- Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität zur Guten Wissenschaftlichen Praxis 2015
- The European Code of Conduct for Research Integrity
- Europäische Kommision AI Act
- Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität | Whistleblow Portal
Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission besteht aus fünf gewählten Vertrauenspersonen, die gemeinsam die Kommission bilden. Der Senat hat folgende Vertrauenspersonen und Ersatzmitglieder für die Dauer von zwei Jahren in die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis per Beschluss bestellt.
Vertrauenspersonen
- Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Feik (RWW; FB Öffentliches Recht)
- Julian Hörndl (NLW, studentisches Mitglied)
- Ao. Univ.-Prof. Dr. Bernd Minnich (NLW / FB Umwelt und Biodiversität)
- Dr.in Tatsiana Nazaranka (KW; FB Slawistik)
- Assoz.Prof. Dr. Dirk Tiede (DAS, FB Z_GIS)
Ersatzmitglieder
- Für Feik: Univ.-Prof. Dr. Sebastian Haumann (GW, FB Geschichte)
- Für Minnich: PD Dr. Raphael Berger (NLW; FB Chemie und Physik der Materialien);
- Weitere Ersatzmitglieder des Mittelbaus: Dr. Glenda Hannibal, BA MA (DAS; FB AIHI); Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Weichbold (GW; FB Soziologie und Sozialgeographie); Mag. Dr. Sophie Schwertner (RWW; FB Arbeits- und Sozialrecht); Dr. Laurin Blecha (GW; FB Geschichte); Dr. Sujitha Puthukodan (NLW; FB Biowissenschaften und Medizinische Biologie); Ass.-Prof. MMag. Dr. Hanna Kreuzbauer (RWW; FB Völkerrecht, Europarecht und Grundlagen des Rechts)
- Für Hörndl: Fabian Plank (RWW)
Die konstituierende Sitzung der Kommission hat am 7. November 2025 stattgefunden. Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernd Minnich wurde zum Vorsitzenden und Assoz. Prof. Dr. Dirk Tiede zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.