Abweichende Prüfungsmodalitäten/ Nachteilsausgleich – Organisation:

(UG 2002 §59 (1) 12):
Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
Die Abteilung Disability & Diversity
Wir erlauben uns weiter Sie darauf aufmerksam zu machen, dass bilaterale Absprachen zwischen Studierenden und Lehrenden studienrechtlich nicht gedeckt sind, wenn die Abteilung Disability & Diversity nicht im Vorfeld involviert ist.

Ablauf

Der Antrag auf abweichenden Prüfungsmodus kann formlos und via Email erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass ein Nachweis beigefügt ist. Dieser Nachweis muss von einer Fachärztin / einem Facharzt verfasst sein und es muss ersichtlich sein, wie der Nachteilsausgleich aufgrund der vorliegenden  Behinderung / chronischen Erkrankung auszusehen hat.
Atteste von Hausärztinnen/Hausärzten werden nicht akzeptiert!
Zur Klärung: Es ist nicht nötig, dass in dieser Bestätigung eine Diagnose enthalten ist – wichtig ist hier nur, dass ein Zusammenhang zwischen dem beantragten Modus und der vorliegenden Erkrankung/Behinderung besteht. Antragstellung zur Abteilung Disability & Diversity muss mindestens 14 Tage vor der Prüfung erfolgen!

Was muss der Antrag enthalten?

  • Nachweis der Behinderungen/chronischen Erkrankungen/Kopie „Behindertenpass“ (keine Diagnosen nötig, aber Zusammenhang zwischen beantragtem Modus und Indikation – welcher Modus ist nötig)
  • beantragter Modus – welcher Modus statt welchem regulären Modus ist erforderlich? (z. B. Zeitverlängerung, ruhiger Raum, Pausen während der Klausur, mündlich statt schriftlich, …)
  • Nummer, Titel der Lehrveranstaltung sowie Vor- und Nachname der Lehrveranstaltungsleitung
  • eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind

Nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist wird er fachlich geprüft und in Abstimmung mit dem zuständigen Vizerektorat für Lehre, in Person von Vizerektor Martin Weichbold, bearbeitet. Danach werden wir mit der Lehrveranstaltungsleitung bzw. dem Prüfungsdekanat Kontakt aufnehmen und die Organisation (abhängig von beantragtem Modus) starten.

Achtung: die Mitteilung einer Klausur an Disability & Diversity ersetzt nicht die Klausuranmeldung!