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Rechtsinformatik-Symposion: Verantwortungsbewusste Digitalisierung im Fokus 

Unter dem Motto „Verantwortungsbewusste Digitalisierung“ findet an der Universität Salzburg vom 27. bis  29. Februar 2020 das 23. Internationale Rechtsinformatik-Symposion IRIS2020 statt. Es ist die bedeutendste wissenschaftliche Tagung auf dem Gebiet der Rechtsinformatik in Mitteleuropa. Über 280 internationale Expertinnen und Experten aus verschiedenen Disziplinen referieren und diskutieren drei Tage lang an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg zu topaktuellen Themen aus den Bereichen Datenschutz, Datenethik, Digitale Rechte, E- Commerce, E-Government, Legal Tech, Legal Design, Sicherheit und Recht.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Universitäten Wien (Arbeitsgruppe Rechtsinformatik) und Salzburg (Wissensnetzwerk Recht, Wirtschaft, Arbeit).

 Alle Lebensbereiche sind von digitalen Medien und Services durchdrungen, in der Arbeitswelt, bei Behördengängen, im Bildungsbereich, in der Freizeit, in der Medizin, bei Vertragsabschlüssen etc. Die Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien, allen voran der Künstlichen Intelligenz (KI) verändern unsere Gesellschaft und bestimmen die Zukunft. Doch die Fortschritte polarisieren: Von Zukunftsvisionen, in denen Maschinen alle lästigen Arbeiten übernehmen und Abläufe erleichtern bis zum Horrorszenario vom Orwell´schen Überwachungsstaat. Ist digital auch sozial und ethisch? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen, um die Herausforderungen für eine verantwortungsbewusste Digitalisierung zu meistern? Das Recht muss für einen Interessensausgleich sorgen.

Beim 23. IRIS werden in 150 Vorträgen über 280 internationale Expertinnen und Experten, insbes. aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Tschechien, Belgien, Italien und  Finnland, in sechs parallelen Tracks an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg drei Tage lang (vom 27. bis 29 Februar) diskutieren.

Die Universität Salzburg (Wissensnetzwerk Recht, Wirtschaft, Arbeitswelt) mit Dietmar Jahnel und Peter Mader sind die Gastgeber. „IRIS, das Internationale Rechtsinformatik Symposion, besteht als Kooperation der Universitäten Wien und Salzburg seit nunmehr 23 Jahren und ist die größte Tagung zum Themenbereich Rechtsinformatik und IT-Recht in Mitteleuropa. Salzburg war von Anfang an logischer Partner, da an der juristischen Fakultät diese Themen in Forschung und Lehre immer stark verankert waren und es nach wie vor sind. IRIS widmet sich den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich, diesmal besonders dem Prozess der Digitalisierung, der unsere Gesellschaft massiv verändert hat. Erörtert werden etwa rechtliche, ethische, soziale und technische Aspekte dieser Entwicklung. An der Universität Salzburg wurde ihrer Bedeutung übrigens dadurch Rechnung getragen, dass seit 2019 ein Vizerektorat für Digitalisierung und Innovation besteht. Salzburg ist nicht nur, aber auch deshalb der adäquate Veranstaltungsort für IRIS 2020,“ so Peter Mader.

Im Schwerpunkt „Verantwortungsbewusste Digitalisierung“ wird ein Aspekt beispielsweise der kontrovers diskutierte AMS Algorithmus sein, bei dem es um die automatisierte Kategorisierung von Arbeitslosen seitens des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) geht. Das chinesische Sozialkreditsystem, mit dem das Land seine 1.4 Milliarden Menschen digital erfassen will, ist für Beobachter westlicher Länder eine totale Massenüberwachung. Wer sich vorbildlich verhält wird belohnt, Regelverstöße werden bestraft. Georg Gesk vom Lehrstuhl für chinesisches Recht der Universität Osnabrück wird die Frage stellen, ob das chinesische Sozialkreditsystem eine neue Form von E-Governance ist (Freitag, 28. Februar, 10.30 – 12 Uhr). Im Eröffnungsvortrag am Freitag wird Ahti Saarenpää auf die rechtlichen Risiken der Digitalisierung eingehen (Freitag, 28. Februar, 9 Uhr).

Ein weiterer Schwerpunkt ist dem Datenschutz gewidmet. Wie steht es etwa in der Arbeitswelt darum? Wo sind zum Beispiel die Grenzen der Überwachung von Außendienstmitarbeitern mittels Geotracking, mit dem Bewegungsprofile aufgezeichnet werden können? Wie hat sich –  auch für Betriebsmitarbeiter –  die Lage zum „Recht am eigenen Bild“ durch die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verändert?

In der Kritik stehen in Sachen Datenschutz die Cookies, einer Art Kurzzeitgedächtnis des Internetbrowsers. Seit Oktober 2019 gibt es verschärfte Cookie Richtlinien. Experten geben ein Cookie Update (Donnerstag, 27. Februar, 10.30 – 12 Uhr).

Diskutiert werden auch datenrechtliche Aspekte des Einsatzes von intelligenten Wasserzählern, mit denen sich naturgemäß Verhaltensprofile aufzeichnen lassen. Inwieweit handelt es sich dabei um personenbezogen Daten, die dem Datenschutz unterliegen? (Samstag, 29. Februar, 9 – 10.30 Uhr).

Welche neuen Entwicklungen gibt es beim „Recht auf Vergessenwerden“, mit dem der EuGH schon 2014 festgelegt hat, dass Bürger unter bestimmten Umständen die Löschung von Links aus Ergebnislisten von Suchmaschinen wie Google verlangen können (Donnerstag, 27. Februar, 14 Uhr).

Andreas Wiebe wird im Panel ”Implementation of GDPR by major online services” diese Studie vorstellen.

Im Schwerpunkt E-Government wird u.a. über den Stand der elektronischen Verwaltung in Österreich referiert. Ein Vergleich mit Deutschland zeigt, dass Österreich ziemlich weit ist, etwa mit „Finanz online“.

Diskutiert wird auch über die Digitalisierung bei Gericht und in Anwaltskanzleien.

Weitere Themenbereiche sind Autonomes Fahren, E-Commerce, Digitale Industrie 4.0, IP-Recht, Sicherheit und Recht (u.a. zu „Hasspostings. Eine Gratwanderung zwischen freier Meinungsäußerung und Kriminalität“), Robolaw – Regeln für die Robotik.

Diskutiert werden auch junge Felder der Rechtsinformatik wie Legal Tech (Online Dienste, die juristische Arbeitsprozesse unterstützen oder automatisiert durchführen) oder Legal Design und Rechtsvisualisierung. Legal Design ist auch Thema des Eingeladenen Vortrags von Colette R. Brunschwig (Donnerstag, 27. Februar, 9.30 Uhr).

Hauptorganisator der IRIS2020 ist Erich Schweighofer, Leiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik an der Universität Wien; unterstützt von den Co-Programmvorsitzenden Walter Hötzendorfer, Franz Kummer und Ahti Saarenpää, den SchwerpunktorganisatorInnen und dem Programmkomitee. „Die IRIS2020 konzentriert das wissenschaftliche Potential eines über mehr als 20 Jahre etablierten Netzwerks – der Rechtsinformatikgruppen der GI und OCG, des WZRI, des internationalen Programmkomitees sowie vieler weiterer persönlicher Kontakte, insbes. in JURIX und ICAIL. Eingeladene Vortragende sind heuer Colette R. Brunschwig und Ahti Saarenpää. Die Universität Wien bietet seit vielen Jahren im Wahlfachkorb Computer und Recht eine solide Ausbildung, betreut viele relevante Dissertationen (nunmehr auch im EU-geförderten LAST-JD Netzwerk) und ist in vielen einschlägigen EU- und FFG-Projekten engagiert. Dies wurde mit der Gründung des Instituts für Digitalisierung und Innovation wesentlich verstärkt.  Eine starke Motivation für hervorragende Tagungsbeiträge ist der LexisNexis Best Paper Award.“

Veranstaltung:
Internationales Rechtsinformatik Symposion IRIS 2020, 27. bis 29. Februar 2020,
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg, Churfürststraße 1

  https://www.univie.ac.at/RI/IRIS2020/.

Zeitgleich mit der Tagung erscheint im Verlag Editions Weblaw der Tagungsband mit 75 schriftlichen Beiträgen auf insgesamt 616 Seiten, herausgegeben von Erich Schweighofer, Walter Hötzendorfer, Franz Kummer und Ahti Saarenpää. Der Band ist im Tagungsbüro vor Ort und im Fachbuchhandel erhältlich sowie online unter jusletter-it.eu verfügbar.

Kontakt
Univ.-Prof. Dr. Peter Mader
Privatrecht
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t.: 0662 8044-3061
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