The Choice for Europe since Maastricht – Rechtliche Analyse

Ein Team, bestehend aus Verfassungsrechtsexperten aus allen Mitgliedstaaten, wird die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine tiefergehende fiskalische und monetäre Integration untersuchen in den Mitgliedstaaten untersuchen, was wiederum Auswirkungen auf die Positionen der einzelnen Mitgliedsstaaten haben kann. Die Untersuchungsphase beginnt auch in diesem Bereich mit der Verhandlungsphase zum Vertrag von Maastricht.
Dabei werden folgende Fragen einer tiefergreifenden Untersuchung unterzogen:

  • die verfassungsrechtlichen Grundlagen für EU-Maßnahmen im Bereich der Europäischen Währungsunion: gibt es spezifische verfassungsrechtliche Bestimmungen die EU-Mitgliedschaft betrefffend, Mitgliedschaft in der EWU, Vertragsrevisionen betreffend oder im Hinblick auf die politische und rechtliche Kontrolle von EWU-bezogenen Maßnahmen?
  • Die Bedeutung der Verfassung im Rechtssystem und ihre Stellung im politischen System, mit der Zielsetzung die Bedeutung der Verfassung im Hinblick auf die Entwicklung von Präferenzen zu identifizieren; dies bezieht auch die Rolle der Verfassung in der politischen Debatte mit ein.
  • die verfassungsrechtlichen Grenzen der Fiskalintegration: unterliegen Maßnahmen im Bereichn der EWU einem Souveränitätsvorbehalt? Gibt es Grenzen für die Übertragung von Kompetenzen im Wege von Vertragsänderungen? Gibt es Grenzen für eine „europäische Integration außerhalb der EU-Verträge“ (ESM, Fiskalpakt)?
  • Verfassungsrechtliche Regeln und/ oder Praxis der Implementierung des EU-Rechts: gibt es verbindliche Parlaments- oder Regierungsbeschlüsse für die Teilnahme der Minster im Rat? Wie ist die Praxis der Teilnahme der nationalen Parlamente an der sekundären EU-gesetzgebung (z.B Subsidiaritätsprotokoll)? Wie wird EU-Gesetzgebung implemeniert, insbesondere Richtlinien? Welche Institutionen und Mechanismen greifen im Bereich der fiskalischen Integration und welche Rolle spielen sie
  • Beziehung zwischen EU-Recht und nationalem Recht.