Übergangsbestimmungen für den Studienschwerpunkt Trainingstherapie

Studierende, die das Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaft (Vers. 2018) mit Schwerpunkt Trainingstherapie abgeschlossen haben, sind berechtigt, die bereits im Bachelorstudium erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen zur Trainingstherapie im Umfang von 24 ECTS (27 ECTS Äquivalenz im Masterstudium) durch äquivalente Leistungen in Höhe von 27 ECTS im Rahmen Ihres Masterstudiums zu ersetzen.

Lehrveranstaltungen zur Trainingstherapie im Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaft (Vers. 2018), die ersetzt werden dürfen:

LV_TT_27ECTS_MA2022

 

Die Ersatz-Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich aus dem Kanon folgender Lehrveranstaltungen zu wählen (vorbehaltlich des jeweilgen Angebotes, insbesondere was die Wahlpflichtfächer anbelangt):

 

Aequivalenz_TT_BA_MA

 

Alternativ können auch andere Lehrveranstaltungen angerechnet werden, sofern diese inhaltlich begründet und der Sport- und Bewegungswissenschaft zuzuordnen sind bzw. die dort vermittelten Ausbildungsinhalte sinnvoll ergänzen. Möglich sind z.B. Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Bachelorstudiengangs „Ernährung-Bewegung-Gesundheit“ angeboten werden.

 

 

 

 

*1 Wahlmodul muss im studium regulare als Wahlpflichtfach belegt werden (inkl. Masterseminar)