• Unter welchen Voraussetzungen ist ein SWK-Studium am Fachbereich Romanistik bzw. Slawistik möglich?

    SWK mit einer romanischen Sprache (Frz., Ital., Port., Span.)

    Auch wenn Sie bereits Vorkenntnisse in der gewählten romanischen Sprache haben, müssen Sie sich verpflichtend zum Einstufungstest anmelden.

    Die jeweiligen Termine zum Wintersemester (WiSe) bzw. Sommersemester (SoSe) finden Sie auf der Website des Fachbereichs Romanistik, Unterpunkt Service für Studierende > Einstufungstest-Sprachkurse-Vorkurse. Pro Semester wird nur ein einziger Einstufungstest angeboten, es gibt ausnahmslos keine Ersatztermine. Das Anmeldeformular finden Sie ebenfalls auf der Website des Fachbereichs. Gleichzeitig mit der Anmeldung zum Einstufungstest erfolgt auch die Anmeldung zu, jeweiligen Sprachkurs. Dem Prüfungsergebnis entsprechend werden Sie dem jeweiligen Sprachkurs zugeteilt – aber keine Sorge, Sie können weder durchfallen noch für das Studium gesperrt werden! Bei einer Einstufung in den Sprachkurs 2 oder höher müssen die dadurch „übersprungenen“ ECTS-Punkte durch Kurse des romanistischen oder des betriebswirtschaftlichen (für SWK-Studierende) Lehrangebots kompensiert werden. Alternativ können Sie auch bei einem höheren Einstufungsniveau immer mit dem Sprachkurs 1 beginnen und damit eine Kompensierung vermeiden. Für L1-Sprecher:innen romanischer Sprachen ist auch die Absolvierung von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich „Deutsch als Fremdsprache – Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ)“ als Ersatz möglich.

    Haben Sie keine Vorkenntnisse in Französisch, Italienisch oder Spanisch, sollten Sie den kostenpflichtigen Vorkurs 1 besuchen. Der Einstufungstest entfällt in diesem Fall. Die Anmeldung erfolgt direkt über PLUSonline. Portugiesisch kann immer ohne Vorkenntnisse begonnen werden. Anstelle des Einstufungstests ist eine Einführung in das Portugiesisch-Studium zu absolvieren.

    SWK mit einer slawischen Sprache (Polnisch, Russisch, Tschechisch)

    Vorkenntnisse der gewählten slawischen Sprache sind keine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.

    Allerdings gibt es für den Fall, dass beträchtliche Vorkenntnisse in der gewählten Fremdsprache vorhanden sind, die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Gesprächs einstufen zu lassen. Bei einer Einstufung in den Sprachkurs 2 oder höher müssen die dadurch „übersprungenen“ ECTS-Punkte durch Kurse des slawistischen oder des betriebswirtschaftlichen Lehrangebots kompensiert werden. Alternativ können Sie auch bei einem höheren Einstufungsniveau immer mit dem Sprachkurs 1 einsteigen und damit eine Kompensierung vermeiden.

  • Was ist grundsätzlich bei der verpflichtenden Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) zu beachten?

    Die STEOP-Vorlesungen bilden die Voraussetzung für die darauf aufbauenden Lehrveranstaltungen (LV) und damit für einen zügigen Studienfortgang.

    Im Falle des Bachelorstudiums Sprache – Wirtschaft – Kultur besteht die STEOP aus den folgenden vier Vorlesungen:

    Bei einer romanischen Sprache: VO Kulturen der Romania (2 ECTS) bzw.

    bei einer slawischen Sprache: VO Slawische Kulturgeschichte im Überblick (2 ECTS)

    VO Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (3 ECTS)

    VO Praxisfelder (Überblick) (2 ECTS)

    VO Einführung in das Management (1,5 ECTS)

     Bei LV des Typs „Vorlesung“ (VO) besteht keine Anwesenheitspflicht. Aufgrund der Dichte der Lehrinhalte wird ein regelmäßiger Besuch aller Lehrveranstaltungen und auch der Tutorien (= freiwillige Begleitveranstaltungen zur Unterstützung einer LV, abgehalten von Stu-dierenden höherer Semester) jedoch dringend empfohlen.

    Solange diese vier STEOP-Vorlesungen nicht positiv absolviert wurden, können lediglich bestimmte Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von höchstens 22 ECTS (vgl. Studien-plan) abgeschlossen werden, sodass der Absolvierung der STEOP höchste Priorität zu-kommt. Es wird empfohlen, die jeweils erstmöglichen Prüfungstermine wahrzunehmen.

  • Welche Lehrveranstaltungen sollte ich im 1. Semester belegen?

    SWK mit einer romanischen Sprache (Frz., Ital., Port., Span.)

    Wenn Sie sich für das Bachelorstudium Sprache – Wirtschaft – Kultur am Fachbereich Romanistik entschieden haben, empfiehlt es sich, im 1. Semester die folgenden LV zu absolvieren:

    die STEOP-Lehrveranstaltungen;

    mindestens ein Propädeutikum (Literatur- oder Sprachwissenschaft), eventuell beide;

    Sprachkurs bzw. Vorkurs (je nach Niveau);

    VO Sprachgeschichte oder Literaturgeschichte (Achtung: Sprachgeschichte wird nur im WiSe, Literaturgeschichte nur im SoSe angeboten!);

    VO Einführung in die Kulturstudien (Achtung: wird nur im WiSe angeboten!).

    Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen (Ausnahme siehe Frage 1) erfolgt über PLUS-online und ist möglich, sobald die Kurse für die Anmeldung freigeschaltet sind (und erst nachdem Sie den Studierendenbeitrag (= „ÖH-Beitrag“) einbezahlt haben). Generell gilt: Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Studienverlaufs, dass nicht alle LV in jedem Se-mester angeboten werden. Eine tabellarische Darstellung sämtlicher abzuleistender Lehr-veranstaltungen sowie deren Voraussetzungen finden Sie im Studienplan.

    Für die VO Sprachgeschichte, Literaturgeschichte und Einführung in die Kulturstudien wer-den auch im Semester nach der Abhaltung Prüfungstermine angeboten. Überlegen Sie sich rechtzeitig, zu welchem Prüfungstermin Sie antreten wollen, nicht zuletzt wegen der Wie-derholungsmöglichkeiten bei einer negativen Note.

    SWK mit einer slawischen Sprache (Polnisch, Russisch, Tschechisch)

    Wenn Sie sich für das Bachelorstudium Sprache – Wirtschaft – Kultur am Fachbereich Slawistik entschieden haben, empfiehlt es sich, im 1. Semester die folgenden LV zu absolvieren:

    die jeweiligen STEOP-Lehrveranstaltungen;

    mindestens eine Einführung (Literatur- oder Sprachwissenschaft), evtl. beide;

    Sprachkurs I.

    Hinweis: die Lehrveranstaltungen Einführung in die Literaturwissenschaft und die Einführung in die Sprachwissenschaft werden am Fachbereich Slawistik im Sommersemester angeboten.

    Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über PLUSonline und ist möglich, sobald die Kurse für die Anmeldung freigeschaltet sind (und erst nachdem Sie den Studierendenbeitrag (= „ÖH-Beitrag“) einbezahlt haben). Generell gilt: Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Studienverlaufs, dass nicht alle LV in jedem Semester angeboten werden. Eine tabellarische Darstellung sämtlicher abzuleistender Lehrveranstaltungen sowie deren Voraussetzungen finden Sie im Studienplan.

     Betriebswirtschaftliche Lehrveranstaltungen

    Unabhängig davon, ob Sie sich für das Bachelorstudium Sprache – Wirtschaft – Kultur am Fachbereich Slawistik oder am Fachbereich Romanistik entschieden haben, empfiehlt es sich, im 1. Semester die folgenden betriebswirtschaftlichen LV zu absolvieren:

    die jeweiligen STEOP-Lehrveranstaltungen;

    die LV des Moduls SWK 1B: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (VU Einführung in das Rechnungswesen und PS Einführung in das Management).

    PS Einführung in das Management.

    Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über PLUSonline und ist möglich, sobald die Kurse für die Anmeldung freigeschaltet sind (und erst nachdem Sie den Studierendenbeitrag (= „ÖH-Beitrag“) einbezahlt haben). Generell gilt: Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Studienverlaufs, dass nicht alle LV in jedem Semester angeboten werden. Eine tabellarische Darstellung sämtlicher abzuleistender Lehrveranstaltungen sowie deren Voraussetzungen finden Sie im Studienplan.

  • Muss ich im Rahmen des Bachelorstudiums SWK freie Wahlfächer besuchen?

    Ja, im Bachelorstudium Sprache – Wirtschaft – Kultur sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten, postsekundären Bildungseinrichtungen (hiermit sind Kurse von Universitäten und Fachhochschulen gemeint) gewählt werden und dienen dem Erwerb von Zusatzqualifikationen sowie der individuellen Schwerpunktsetzung innerhalb des Studiums. Bei innerem fachlichem Zusammenhang der gewählten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten kann eine Benennung der Wahlfächer als „Wahlfachmodul“ im Bachelorzeugnis erfolgen.

    Weitere Möglichkeiten finden Sie im Studienplan. Beachten Sie auch das Angebot der Universität Salzburg bzgl. Studienergänzungen und Studienschwerpunkten im Rahmen der Freien Wahlfächer.

    HINWEIS: Freie Wahlfächer eignen sich sehr gut für die Absolvierung im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes, da sie bei der Anrechnung für gewöhnlich keinerlei Probleme bzw. Einschränkungen mit sich bringen. Wenn Sie also einen Auslandsaufenthalt planen und noch auf der Suche nach anrechenbaren LV sind, da Ihnen noch ein paar ECTS fehlen, können wir Ihnen nur empfehlen, diese bei Ihrer Kurswahl zu berücksichtigen.

    Für das Bachelorstudium Sprache – Wirtschaft – Kultur mit einer romanischen Sprache werden keine Lateinkenntnisse benötigt.

  • Gibt es LV, die im weiteren Studienverlauf wichtig sind?

    SWK mit einer romanischen Sprache (Frz., Ital., Port., Span.)

    Ja, besonders die Überblicksvorlesungen VO Literaturgeschichte, VO Sprachgeschichte und VO Kulturstudien sollten so früh wie möglich absolviert werden. Es ist zu beachten, dass die VO Sprachgeschichte und die VO Kulturstudien nur im Wintersemester, die VO Literaturgeschichte aber nur im Sommersemester angeboten werden bzw. wird.

    Für diese Vorlesungen werden mehrere Prüfungstermine pro Jahr angeboten, der 1. Termin findet in der Regel am Ende des Semesters statt, in dem die Vorlesung angeboten wird, die übrigen im Laufe des folgenden Semesters.

    SWK mit einer slawischen Sprache (Polnisch, Russisch, Tschechisch)

    Neben der STEOP sollten die Proseminare Einführung in die Literaturwissenschaft und Einführung in die Sprachwissenschaft im ersten Jahr absolviert werden, da im späteren Studium auf diese aufgebaut wird. Weiters gilt es zu beachten, dass die Sprachkurse konsekutiv stattfinden: Das erfolgreiche Absolvieren von Sprachkurs 1 gilt als Voraussetzung zur Teilnahme an Sprachkurs 2 usw.

    Betriebswirtschaftliche Lehrveranstaltungen

    Neben der STEOP ist im weiteren Verlauf das Modul SWK 1B wichtig, da es die betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse vermittelt, worauf in den nachfolgenden Modulen aufgebaut wird.

    Im weiteren Studienverlauf gilt es zu beachten, dass Proseminare (PS) auf den gleichnamigen Vorlesungen (VO) aufbauen. Es sollte also entweder zuerst oder zeitgleich die Vorlesung besucht werden.

    Ab dem 4. Semester ist die Absolvierung eines gebundenen Wahlmoduls vorgesehen. Als solche Wahlmodule werden

    Wahlmodul 1: Strategisches Management und Organisation,

    Wahlmodul 2: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Rechnungslegung,

    Wahlmodul 3: Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen sowie

    Wahlmodul 4: Personalmanagement

    angeboten.

    Je nach Wahlmodul, das Sie absolvieren möchten, sollten Sie die LV, die darauf inhaltlich vorbereiten und dafür Voraussetzungen sind, zeitgerecht absolvieren. Diese LV sind: VO und PS „Einführung in das Management“ für Wahlmodul 1, VO und PS „Bilanzierung und Bilanzpolitik“ für Wahlmodul 2, VO und PS „Investition und Finanzierung“ für Wahlmodul 3 bzw. VO und PS „Mensch, Arbeit, Organisation“ für Wahlmodul 4. Für den Besuch des im jeweiligen Wahlmodul vorgesehenen Seminars (SE) ist zudem die Absolvierung des Grundkurses (GK) „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ erforderlich.

    Auch für das im 5. Semester vorgesehene Interdisziplinäre Seminar sind die Voraussetzungen zu beachten.

    Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Studienplan

  • Kann ich zwei Sprachen gleichzeitig studieren?

    Nein, das ist nicht vorgesehen. Für einen effizienten Studienverlauf muss die Festlegung auf einen Sprach- und Kulturraum am Anfang des Studiums getroffen werden.

    Auch eine doppelte Inskription, also SWK-Slawistik und SWK-Romanistik, ist nicht möglich. Es können jedoch im Rahmen der Freien Wahlfächer Sprachkurse aus einem weiteren Sprachraum besucht und angerechnet werden.

  • Muss ich tatsächlich zwei Bachelorarbeiten verfassen?

    Ja, am Ende des Studiums muss in den beiden Hauptbereichen eine Bachelorarbeit verfasst werden, eine in der Romanistik bzw. Slawistik (8 ECTS, Mindestumfang von 75.000, höchstens jedoch 100.000 Zeichen (jeweils inklusive Leerzeichen)) und eine in der Betriebswirtschaftslehre ( 5 ECTS, Umfang ca. 30 Seiten). Ihre Bachelorarbeit am FB Romanistik bzw. Slawistik geht aus einem von Ihnen absolvierten Seminar (SE) der Sprach- oder Literaturwissenschaft hervor. Ihre Bachelorarbeit im Bereich Betriebswirtschaftslehre verfassen Sie in demselben Wahlmodul, in dem auch die UV sowie sowie die jeweilige Fachprüfung abgelegt wird.

  • Anerkennung von Prüfungen

    Ansuchen zur Anerkennung von Prüfungen müssen Sie direkt über PLUSonline (Visitenkarte / Anerkennungen) durchführen.

    Verwenden Sie dazu die Leitfäden und beachten Sie bitte die jeweiligen unterschiedlichen Modalitäten:

    ·         FB Romanistik: https://www.plus.ac.at/romanistik/service/anerkennungen/

    ·         FB Slawistik: https://www.plus.ac.at/slawistik/service-2/curricularkommission/anerkennung-von-pruefungsleistungen/

    ·         FB Betriebswirtschaft: https://www.plus.ac.at/rww-fakultaet/service-fuer-studierende/pruefungsanerkennungen/

  • Pflichtpraxis

    Im Bachelorstudium Sprache – Wirtschaft – Kultur ist eine facheinschlägige Pflichtpraxis zu absolvieren. Diese Praxis dient der Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, und zwar sowohl in sprachlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Empfohlen werden Praktika bei Firmen oder Institutionen in jenen Ländern, in denen die von Ihnen gewählte Sprache Amts- oder Landessprache ist. Die Praxis kann am Stück oder in zwei Teilen absolviert werden; wird sie in zwei Teilen absolviert, müssen diese jeweils mindestens zwei Wochen umfassen. Der Umfang der Pflichtpraxis beträgt insgesamt 8 Wochen, was 11 ECTS-Anrechnungspunkten entspricht.

    Für die Zulassung zur Praxis ist das Formular Antrag und Bestätigung für die Pflichtpraxis (auf der Seite etwas runterscrollen) bis spätestens vier Wochen vor Antritt (bei Praxis im August und/oder September bis Anfang Juli) für die Romanistik bei Frau Silvia Reichstaler/Herrn Christoph Laimböck oder für die Slawistik bei Frau Gertraud Hatheyer zusammen mit einer Annahmebestätigung der Firma bzw. Institution abzugeben. Nach dem Ende der Praxis muss das Formular gemeinsam mit einer Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss (Dienstzeugnis) durch die Firma bzw. die Institution erneut bei dem/der entsprechenden Referent:in abgegeben werden.

    Die Praxis kann auch im Rahmen von Erasmus+ absolviert werden. Weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt finden Sie unter:

    ·         FB Romanistik: https://www.plus.ac.at/romanistik/service/studieren-im-ausland/

    ·         FB Slawistik: https://www.plus.ac.at/slawistik/master-literatur-und-kulturwissenschaft/studieren-im-ausland-2/

    ·         International Office: https://www.plus.ac.at/abteilung-fuer-internationale-beziehungen/buero-fuer-internationale-beziehungen/

    Bitte beachten Sie: Der Schlüssel für einen gelungenen Auslandsaufenthalt liegt vor allem in seiner Vorbereitung. Planen Sie daher mindestens ein Jahr Vorbereitungszeit ein!

  • Studienberatungsmöglichkeiten für das Bachelorstudium SWK

    Bei allgemeinen Fragen rund ums Studium, z. B.

    welche Fristen und Termine für die Inskription zu beachten sind,

    wo und wie man sich zum Studium anmelden muss,

    welche Unterlagen für eine Inskription benötigt werden, usw.

    wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.

    Bei spezifischen Fragen zum SWK-Studium sind wir gerne für Sie da:

    Fachbereich Romanistik

    Unipark Nonntal, Erzabt-Klotz-Str. 1

    Oliver Zimmermann (Raum 3.334)

    Tel. +43 (0) 662 8044-4475

     

     

    Fachbereich Slawistik

    Unipark Nonntal, Erzabt-Klotz-Str. 1

    Gertraud Hatheyer (Raum 3.419)

    Tel. +43 (0) 662 8044-4500

     

     

    Fachbereich Betriebswirtschaftslehre

    Kapitelgasse 5-7

    Elisabeth Steinhauser (Raum 2.05, 2. OG)

    Tel. +43 (0) 662 8044-3719

     

    Weitere Beratungsmöglichkeiten

    StV Romanistik ( https://stv-romanistik.oeh-salzburg.at/)

    StV Slawistik ( Facebook:  https://www.facebook.com/STV-Slawistik-Salzburg-101712023203141, Instagram: stv_slawistik_sbg)

    StV Recht und Wirtschaft ( www.stv-juridicum.at)

    Österreichische Hochschüler:innenschaft ( https://www.oeh-salzburg.at/)

    • An welchen Standorten finden die zu absolvierenden LV statt?

      Im Laufe Ihres Bachelorstudiums Sprache – Wirtschaft – Kultur werden Sie primär an den folgenden Standorten der Universität Salzburg zugegen sein:

      Erzabt-Klotz-Straße 1 (Unipark Nonntal) Hier finden die LV des FB Romanistik und des FB Slawistik statt.

      Die LV des FB Betriebswirtschaftslehre finden statt in:

      Churfürststraße 1 Hier finden die LV des FB Betriebswirtschaftslehre statt.

    • Gibt es ein auf das Bachelorstudium aufbauendes Masterstudium?

      Ja! Nach der Absolvierung Ihres Bachelorstudiums Sprache – Wirtschaft – Kultur mit einer romanischen oder einer slawischen Sprache ist es seit dem WiSe 2022/23 möglich, an der Universität Salzburg direkt mit dem darauf aufbauenden Masterstudium Sprache – Wirtschaft – Kultur anzuknüpfen. Alle Infos finden Sie hier (Überblick), hier (SWK-Website) und hier (Studienplan).

      Auch ein Masterstudium mit romanistischer bzw. slawistischer Schwerpunktsetzung ist möglich. Dafür können Sie ein literatur- und kulturwissenschaftliches bzw. ein sprachwissenschaftlichen Studium (s. MA Literatur- und Kulturwissenschaft Schwerpunkt Romanistik und Masterstudien Sprachwissenschaft Schwerpunkt Romanistik) wählen, wobei Sie keine LV nachholen müssen. Wenn Sie sich für eines dieser beiden Studien interessieren, dann nehmen Sie bitte früh Kontakt mit den zuständigen Curricularkommissionen auf. Sollten Sie sich hingegen für das Masterstudium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Salzburg entscheiden, dann sind die folgenden LV nachzuholen: „Einführung in die statistische Datenanalyse“, „Mikrookönomik“, „Makroökonomik“, „Spezielle VWL“ (mit Wahlmöglichkeit zwischen Finanzwissenschaft und Wirtschaftspolitik) und „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“. Nehmen Sie dafür bitte früh Kontakt mit der zuständigen Curricularkommission auf!

    • Wie läuft eine mündliche Bachelorprüfung ab?

      Informationsblatt für die mündliche kommissionelle Bachelorprüfung „Sprache – Wirtschaft – Kultur“ (Curriculum 2023)

      Die rechtliche Grundlage für die Prüfung findet sich im § 14 „Kommissionelle Bachelorprüfung“ des SWK-Curriculums (Version 2023):

      (1) Das Bachelorstudium „Sprache – Wirtschaft – Kultur“ wird mit einer kommissionellen mündlichen Bachelorprüfung im Ausmaß von 1 ECTS-Anrechnungspunkt abgeschlossen.

      (2) Die kommissionelle mündliche Bachelorprüfung wird im Rahmen des Vernetzungsmoduls SWK 15 abgelegt.

      (3) Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen mündlichen Bachelorprüfung ist der Nachweis der positiven Absolvierung aller vorgeschriebenen Prüfungen, der Pflichtpraxis und der beiden Bachelorarbeiten.

      (4) Die Prüfung dauert ungefähr 30 Minuten und besteht aus zwei gleich gewerteten Prüfungsteilen: der Vorstellung der romanistischen bzw. slawistischen Bachelorarbeit und einem Gespräch über die Praxis. In der Romanistik ist die gesamte Prüfung in der Fremdsprache zu absolvieren; in der Slawistik ist mindestens die Hälfte der Prüfung in der Fremdsprache zu absolvieren.

      Konkretes zum Ablauf:

      Der Prüfungssenat besteht aus drei Personen, von denen eine die romanistische bzw. slawistische Bachelorarbeit betreut hat bzw. mit dieser vertraut ist und in der Folge den Notenvorschlag für diesen Teil der Prüfung macht und eine weitere den Vorsitz übernimmt. Wenn das Gespräch über die Praxis in der Fremdsprache erfolgt (in der Romanistik verpflichtend), dann sollten alle drei Mitglieder des Prüfungssenats diese Sprache zumindest passiv verstehen.

      Da die Prüfung insgesamt nicht länger als 30 Minuten dauern soll, sind für jeden Prüfungsteil 10 bis 15 Minuten geplant. Als Orientierung dienen die folgenden Punkte:

      Die romanistische bzw. slawistische Bachelorarbeit ist in freier Rede in der Fremdsprache vorzustellen. Die Vorstellung soll ungefähr fünf Minuten dauern. Es kann dafür eine Powerpoint-Präsentation vorbereitet werden, diese darf aber nur der Unterstützung der Vorstellung dienen und darf auf keinen Fall abgelesen werden. Daran schließt sich ein ca. zehnminütiges Prüfungsgespräch an. Für diesen Teil der Prüfung wird von dem fachlich zuständigen Kommissionsmitglied (in der Regel wird das der:die Betreuer:in der Bachelorarbeit sein) die Note vorgeschlagen (für die weitere Vorgangsweise s. die Satzung der Universität § 18).

      Der Prüfungsteil zur Praxis besteht aus einer ca. fünfminütigen Präsentation, in der die Firma bzw. die Institution, bei der man die Praxis absolviert hat, und der eigene Einsatzbereich (unter Berücksichtigung der Verwendung der Fremdsprache) kurz vorgestellt werden. Daran schließt sich eine Diskussion von fünf bis zehn Minuten an. Für diesen Teil der Prüfung machen alle Mitglieder des Prüfungssenats einen Notenvorschlag.

      Die Vorstellungen der Bachelorarbeit ist mit dem fachlich zuständigen Kommissionsmitglied vor dem Prüfungstermin zu besprechen und abzuklären. Da die:der Betreuer:in der Bachelorarbeit nicht immer auch die:der Prüfer:in bei der mündlichen Bachelorprüfung ist, muss die Bachelorarbeit deutlich vor dem Prüfungstermin an die:den Prüfer:in geschickt werden. In der Slawistik muss ebenfalls deutlich vor dem Prüfungstermin dem Prüfungssenat mitgeteilt werden, ob die gesamte Prüfung oder nur ein Teil derselben in der Fremdsprache erfolgen soll. Wenn nur ein Teil in der Fremdsprache geplant ist, muss zugleich mitgeteilt werden, welcher der beiden Teile in der Fremdsprache absolviert wird. Wird ein Teil der Prüfung negativ beurteilt, muss nur dieser wiederholt werden. Werden beide Teile negativ beurteilt, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.


    Hier finden Sie detailiert alle Fragen rund ums das Bachelorstudium Sprache – Wirtschaft – Kultur FAQ_SWK-BA_2023 pdf