Öffnungszeiten

  • April und Oktober: Dienstag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr.
  • Mai bis September: Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr.
  • November bis März: geschlossen.
  • Montags geschlossen.

Gartenordnung

Bitte beachten Sie die Gartenordnung, Sie helfen uns damit die Schönheit und Besonderheit des Botanischen Gartens zu erhalten.
1.      Sie betreten den Garten auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden wird nicht gehaftet. Den Anweisungen des Gartenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.     Das Verlassen der gekennzeichneten Wege ist untersagt, bleiben Sie daher auf den Wegen und beachten Sie Absperrungen! Insbesondere das Picknicken sowie das Klettern auf Bäume oder Steine sind nicht gestattet. Grünflächen dürfen nur im Falle von offiziellen Führungen durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereiches oder des Botanischen Gartens betreten werden.  Beachten Sie auch, dass manche Wege nicht gegen Absturz gesichert sind – Sie begehen sie auf eigene Gefahr!
3.      Der botanische Garten ist nicht kindergerecht gesichert! Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die erwachsene Begleitperson übernimmt die Haftung für das Kind und ist insbesondere verantwortlich dafür, dass das Kind sich nicht außerhalb der gekennzeichneten Wege aufhält, da sich einige Gefahrenquellen wie Teichanlagen und dergleichen am Gelände des Botanischen Gartens befinden. Das Betreten des Botanischen Garten mit Kindern erfolgt auf eigene Gefahr und in Kenntnis, dass der Botanische Garten nicht kindergerecht gesichert ist.
4.      Das Beschädigen, Pflücken, Ausgraben und Ernten von Pflanzen sowie das Mitnehmen von Sämereien ist strengstens verboten. Die Tiere des Gartens – wie insbesondere Frösche, Fische, Libellen, Vögel und andere – dürfen nicht gestört, gefangen oder getötet werden. Sachbeschädigung und Diebstahl jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Überhaupt ist die Gartenanlage so zu benutzen, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden sowie die Anlagen, Einrichtungen, Baulichkeiten und Pflanzungen nicht verschmutzt oder beschädigt werden.
5.      Fische füttern ist verboten, das Angeln, Baden oder Eislaufen ebenso. Das Wasser in den Becken, Tümpeln und Wasserentnahmestellen ist kein Trinkwasser!
6.      Hunde und andere (auch kleine) Haustiere sind nicht erlaubt.
7.      Aus Lärmschutz und um andere Besucher nicht zu belästigen, verwenden Sie bitte Kopfhörer.
8.      Fahrräder stellen Sie bitte auf den dazu gewidmeten Flächen ab und bringen Sie diese nicht in den Garten mit. Auch andere Fahrzeuge oder Sportgeräte mit Rollen (etwa Segways, Tretroller, Skateboards und dergleichen) dürfen im Garten nicht benutzt werden. Rollstühle und Kinderwagen sind natürlich gestattet.
9.      Abfälle werfen Sie bitte in die entsprechenden Behälter; verunreinigen Sie weder Garten noch Wasserlauf. Benützen Sie bitte die WC-Anlage.
10.    Bei Schlechtwetterlagen wie Sturm, Sturmböen (auch Sommergewitter), schwerem Regen, aber auch wegen unbegehbarer Wege (besonders im Frühjahr) muss der Garten aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben.
11.    Beachten Sie die aktuelle Schliesszeit beim Eingang und verlassen Sie rechtzeitig den Garten bzw. auf Anweisung des Personals. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt im Garten nicht gestattet.
Die Gartenleitung