Richtlinien für die Benützung der Sondersammlungen
      1. Der Leser/die Leserin hat sich bei jeder Benützung in das Benützerbuch einzutragen.

      2. In der Regel werden für nur bis zu 5 Bände bzw. 10 Einzelblätter ausgegeben. Festgestellte Schäden oder fehlende Teile sind der Aufsicht unmittelbar zur Kenntnis zu bringen.

      3. Bei längerem Verlassen des Arbeitsplatzes und beim Schließen des Handschriftenleseraumes sind die Objekte vollständig und unversehrt der Aufsicht zu übergeben.

      4. Die Sammlungsobjekte sind besonders schonend und sorgfältig zu behandeln. Beachten Sie daher:

      • Der Gebrauch von Tinten- und Kugelschreibern ist unerwünscht, bei Benützung von Handschriften, alten Drucken und Graphiken untersagt. Bleistifte stehen leihweise bei der Aufsicht zur Verfügung.

      • Das Schreiben in und auf Objekten sowie das Berühren des Buchschmucks und die Anfertigung von Pausen vom Original sind streng untersagt.

      • Das gewaltsame Aufbiegen eng gebundener Bände und das Einlegen von beschriebenen Zetteln oder anderer Gegenstände ist zu unterlassen.

      • Die vorgefundene Ordnung von Einzelblätter, auch wenn sie unrichtig sein sollte, darf nicht verändert werden. Hinweise werden von der Aufsicht gerne entgegen genommen.

      1. Reproduktionen werden nach Bewilligung der zuständigen Abteilungsleitung und nach Ausfüllen des Antragsformulars ausschließlich durch die Universitätsbibliothek Salzburg hergestellt. Die Herstellung von Kopien auf elektro-statischem Wege (zB XEROX) ist aus konservatorischen Gründen strengstens verboten.

      2. Für jede Veröffentlichung (Edition) oder bildliche Wiedergabe von Sondersammlungsobjekten ist eine Genehmigung der zuständigen Abteilungsleitung einzuholen. Für die Wahrung aller an einzelnen Objekten etwas bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte trägt der Benützer/die Benützerin selbst die Verantwortung. Die Objekte sind mit ihren vollständigen Signaturen und der präzisen Angabe der Provenienz (Universitätsbibliothek Salzburg) zu zitieren.

      3. Die Universitätsbibliothek Salzburg bittet im Interesse der laufenden Dokumentation und der Benützerinformation um Überlassung von Belegexemplaren oder Sonderdrucken von allen Arbeiten an ihren Beständen. Sollte eine Abgabe nicht möglich sein, wird um Mitteilung der bibliographischen Daten der Publikation dringend gebeten.