ERASMUS+ Staff Training Mobility (STT)

Employees of the University of Salzburg in research, teaching and administration can complete further education stays at universities (HS)*, organizations of general and vocational education as well as companies on the labour market within the framework of Erasmus+. The institutions can be located in program countries (KA 131) or partner countries (KA 171). For institutions in partner countries, training mobility is eligible for funding if the University of Salzburg (PLUS) has concluded an Erasmus+ cooperation agreement (iia) with a corresponding higher education institution in the corresponding academic year or has applied for and has budget available for the corresponding country. *The higher education institution in the program country must have an Erasmus Charter of Higher Education (ECHE). However, an inter-institutional Erasmus agreement is not mandatory.

Definition of program countries: EU member states and the following associated third countries: Norway, Iceland, Liechtenstein, North Macedonia, Serbia and Turkey

Definition of partner countries: Third countries not associated with the program can participate in selected Erasmus+ actions.

Further details can be found in the  Erasmus+ Program Guide and on the  OeAD Erasmus+ website as well as on request in our department.

Stays in Switzerland and Great Britain can currently be funded NCHT from Eramus+ funds.


Zielgruppe

MitarbeiterInnen in Forschung, Lehre und Verwaltung mit einem, für die Dauer der Mobilität, aktiven Dienstverhältnis zur Universität.Ausgenommen sind: Lehrbeauftragte, StudienassistentInnen, emeritierte/pensionierte UniversitätsprofessorInnen sowie GastprofessorInnen.

Dauer des Aufenthaltes

  • Aktivitäten in Programmländern: Zwei Tage bis maximal zwei Monate (exklusive Reisezeit),
  • Aktivitäten in Partnerländern: Fünf Tage bis maximal zwei Monate (exklusive Reisezeit),
  • wobei ein Aufenthalt von 5 Tagen (exkl. Reisezeit) empfohlen wird.
  • Blended Mobility: Eine Komibination von virtueller Fortbildung von zuhause mit einem kurzen physischen Aufenthalt im Ausland, z.B. im Rahmen von sogenannten Blended Intensive Programmes (BIP) ist. Eine finanzielle Förderung ist dabei NUR für die Dauer der physischen Aufenthaltes im Ausland möglich.

Weitere Voraussetzungen

  • Der Inhalt der Fortbildung orientiert sich an der Tätigkeit des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin in der jeweiligen Organisationseinheit. Die zu erwerbenden Fähigkeiten führen bei der Ausübung der derzeitigen Tätigkeit(en) zu einer offensichtlichen Bereicherung, sowohl persönlich als auch institutionell.
  • Aufnahmebestätigung und detaillierte Beschreibung des Vorhabens mittels Mobility Agreement (Download unter Formulare)

Einreichfristen

Die Einreichung ist aktuell noch laufend möglich. Um eine möglichst frühzeitige Ankündigung des Projektes wird gebeten. Änderungen am Vergabeprozedere werden zu gegebenem Zeitpunkt hier bekanntgegeben.

Förderbare Kosten

  • Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Reiserichtlinien der Universität Salzburg..
  • TeilneherInnen mit besonderen Bedürfnissen können Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen, sog. „inclusion support“. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert hierfür notwendige zusätzliche Kosten.
  •  Höhre Reisekostenzuschüsse möglich, wenn umweltfreundliches Reisemittel „green travel“ genutzt werden. Hierzu gehören: Bahn, Bus & Autofahrten in Fartgemeinschaften
  • Wenn umweltfreundliche Reisemittel genutzt werden, kann auch eine längere Reisedauer berücksichtigt werden.
  • Als Nachweis für umweltfreundliches Reisen gilt eine ehrenwörtliche Erklärung und ein entsprechendes Ticket (inkl. Zahlungsnachweis).
  • Ein Anspruch auf „green travel“ besteht, wenn mindestens die Hälfte der Strecke mie einem emissionsärmeren Verkehrsmittel (s.o.) zurückgelegt wird.
  • Es können keine Kurskosten aus Erasmusmitteln erstattet werden. Mitarbeiter*innen in der Verwaltung können hierür ggf. einen Anrag auf Kosterübernahme für externe Weiterbildung bei der HR Personalentwicklung stellen:   LINK.

Weiterführende Informationen