
Stellenangebote
an der Abteilung Kunstgeschichte
Sekretariatsstelle
GZ A 0150/1-2022
Am Fachbereich Kunst-, Musik-, und Tanzwissenschaft, Abteilung Kunstgeschichte, gelangt die Stelle e. Sekretär*in gemäß Angestelltengesetz, Verwendungsgruppe IIb des Kollektivvertrages der Universitäten zur Besetzung. Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt € 2.252,80 brutto bei Vollzeit (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
- Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich
- Beschäftigungsdauer: auf die Dauer einer Karenzierung, voraussichtlich bis 31.Dezember 2024
- Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 40 oder 2 x 20
- Arbeitszeit: nach Vereinbarung
- Aufgabenbereiche: allgemeine Büro- und Sekretariatsarbeiten; selbständige Administration zur Unterstützung der Lehr-, Forschungs- und Verwaltungstätigkeit; Abwicklung der Prüfungsadministration und Notenverwaltung; Student*innen- und Absolvent*innenstatistik; Beantragung und Abrechnung von Gastvorträgen; Vorbereitung und Abrechnung von Exkursionen; allgemeine Studierendenbetreuung
- Anstellungsvoraussetzungen: Pflichtschulabschluss; Abschluss einer Bürolehre bzw. kaufmännische Kenntnisse; sehr gute MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel, PowerPoint, Outlook); sehr gute Rechtschreibkenntnisse; Zahlenaffinität
- Erwünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung im Sekretariatsbereich; Englischkenntnisse; Kenntnisse der Universitätsorganisation von Vorteil
- Gewünschte persönliche Eigenschaften: selbständiges und eigenverantwortlichesArbeiten; gutes, sicheres und freundliches Auftreten; Kommunikations- und Teamfähigkeit; Flexibilität; Organisationstalent; koordinative Fähigkeiten; Loyalität; Genauigkeit
Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. Nr. +43/662-8044/4600 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 8. Februar 2023
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden. Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.