Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Anerkennungen von Lehrveranstaltungen müssen vor der Abgabe des Prüfungspasses erfolgen. Die Anerkennungen sind dabei getrennt nach „Anerkennungen per Bescheid“ und „Interne Anerkennungen“ einzugeben.

Durch eine Novelle des Universitätsgesetzes wurden auch die Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen neugestaltet. Diese neuen Regelungen treten mit Beginn des Wintersemesters 2022/23 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anerkennung an öffentlichen Universitäten von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung zum aktuellen Studium abgelegt wurden, nur mehr bis spätestens Ende des zweiten Studiensemesters möglich.

Sämtliche Fragen zum Thema Anerkennungen sind an die Mailadresse zu übermitteln. Bitte geben Sie im Betreff an: Anerkennung Frage Nachname

Der Antrag auf Anerkennung muss von den Studierenden auf PLUS-Online ausgefüllt werden. 

Anerkennung per Bescheid

Dafür hat die Kultur- und Geisteswissenschaftliche Fakultät einen ausführlichen  Leitfaden mit Screenshots aus PLUS-Online erstellt.

Eine „Anerkennung per Bescheid“ ist notwendig, wenn Sie:

  • ein auf einer anderen ausländischen Universität begonnenes Studium auf unserer Universität fortführen möchten
  • Lehrveranstaltungen einer anderen österreichischen Universität als Pflichtfach anrechnen lassen möchten
  • Veranstaltungen aus ihrem Erasmus Aufenthalt anrechnen lassen möchten
  • Lehrveranstaltungen aus einem anderen Studium an der Universität Salzburg (als Pflichtfach) anrechnen möchten, die Sie vor dem Studium der Kunstgeschichte absolviert haben

Den Antrag senden Sie unterschrieben an . Bitte formlos ohne Begleittext!
Bitte geben Sie im Betreff an: Anerkennung Nachname Priorität (1, 2 oder 3)

Als Priorität wurde festgelegt:
1 BA/MA-Abschluss steht unmittelbar bevor
2 Auswärtige Unis/Erasmus
3 Studienplanwechsel

Bitte vergessen Sie nicht, dem unterschriebenen Antrag alle Beilagen als Anhang hinzuzufügen.
– (vorläufiger) Prüfungspass
– Studienerfolgsnachweis KuGe und ev. von anderer/n Studienrichtung/en
– ev. Zeugnisse von anderen Unis

Bitte geben Sie die Positionen in der Anerkennung immer in der ABFOLGE DER EINTRÄGE IM PRÜFUNGSPASS ein!!

Die Vorsitzenden der Curricularkommission prüfen Ihren Antrag und leiten ihn an die Rechtsabteilung weiter. Sobald der Bescheid zur Abholung in der Rechtsabteilung bereit ist, wird der/die Studierende informiert.

Interne Anerkennung

Auch die „Internen Anerkennungen“ müssen über PLUS-Online beantragt werden.

Eine „Interne Anerkennung“ ist notwendig, wenn Sie:

  • von einem alten Curriculum in das neue Curriculum wechseln
  • Lehrveranstaltungen (als Pflichtfach oder freies Wahlfach) anrechnen möchten, die Sie während des Kunstgeschichtsstudiums in einer anderen Studienrichtung absolviert haben
  • Lehrveranstaltungen einer anderen österreichischen Universität als freies Wahlfach anrechnen lassen möchten

Den Antrag senden Sie unterschrieben an . Bitte formlos ohne Begleittext!
Bitte geben Sie im Betreff an: Anerkennung Nachname Priorität (1, 2 oder 3)

Als Priorität wurde festgelegt:
1 BA/MA-Abschluss steht unmittelbar bevor
2 Auswärtige Unis/Erasmus
3 Studienplanwechsel

Bitte vergessen Sie nicht, dem unterschriebenen Antrag alle Beilagen als Anhang hinzuzufügen.
– (vorläufiger) Prüfungspass
– Studienerfolgsnachweis KuGe und ev. von anderer/n Studienrichtung/en
– ev. Zeugnisse von anderen Unis

Bitte geben sie die Positionen in der Anerkennung immer in der ABFOLGE DER EINTRÄGE IM PRÜFUNGSPASS ein!!

Die Vorsitzenden der Curricularkommission prüfen Ihren Antrag und erteilen anschließend die Freigabe über PLUS-Online. Sobald dies erledigt ist, wird der/die Studierende informiert.