Achtung: Neuerungen im Zuge der UG Novelle 2021

Die Anerkennung muss fristgerecht bis spätestens Ende des zweiten Semesters beim für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ (Studienpräses, etc.) schriftlich beantragt und alle dafür relevanten Unterlagen (Zeugnisse, Curricula, Lehrveranstaltungsbeschreibungen, Gegenüberstellung der Inhalte der absolvierten Prüfungen mit im Curriculum vorgesehen Inhalte etc.) beigegeben werden. Der Antrag muss folglich – je nachdem, ob das Ende des zweiten Semesters ein Sommer- oder Wintersemester darstellt, bis 30. September oder bis 28. bzw. 29. Februar eingebracht werden.

Ansuchen zur Anerkennung legen Sie direkt über Plusonline (Visitenkarte / Anerkennungen) an. Verwenden Sie dazu den Leitfaden, der auf der Seite der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät hinterlegt ist. Setzen Sie sich bitte zur Abwicklung der Anerkennung mit Kathrin Hommel in Verbindung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte je nach Fach an den für Sie zuständigen Curricularkommissionsvorsitzenden.