Freiwilliges Praktikum nach §9 des Studienplans

Studierende des Masters Literatur- und Kulturwissenschaft haben die Möglichkeit, Praktika außerhalb der Universität zur Erschließung möglicher Berufsfelder zu absolvieren. Durch diese Praktika können die beiden Übungen des Pflichtmoduls 2 (Praxisorientierung) im Ausmaß von max. 8 ECTS ersetzt werden.
Die Absicht der Absolvierung eines Praktikums und die Wahl der Institution ist dem/der Vorsitzenden der Curricularkommission unbedingt im Vorhinein zu melden.

Nach Absolvierung des Praktikums ist eine Praktikumsbestätigung beizubringen. Dafür müssen Sie nur das vorgefertigte Formular zur Bestätigung des Praktikums herunterladen und ausfüllen.
Außerdem ist ein Praktikumsbericht im Umfang von ca. 5 Seiten zu verfassen. Der Bericht soll auf folgende Leitfragen eingehen:

  • Welche Gründe waren für die Wahl des Praktikums ausschlaggebend?
  • Welche Tätigkeit(en) haben Sie während des Praktikums ausgeübt?
  • Welche Kompetenzen haben Sie durch das Praktikum erworben?
  • Weist das Praktikum einen inhaltlichen Bezug zu Ihrem Studium auf?
  • Welchen Einfluss hat die Absolvierung des Praktikums in Bezug auf Ihre spätere Berufswahl?

Informationen zu Praktika im Ausland erhalten Sie hier.