Aktuelle Informationen zu den Anerkennungen von Prüfungsleistungen

Um Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaft alt (Version 2018) für das Bachelorstudium neu (Version 2022) anerkennen zu lassen, gehen Sie bitte wie folgt vor

  1. Bezahlen Sie Ihren ÖH-Beitrag für das WS 2022 ein. Sie werden daraufhin automatisch in das Bachelorstudium Version 2022 überführt.
    Dies ist zwingend notwendig, um Prüfungsleistungen für das Bachelorstudium neu (Version 2022) anerkennen zu lassen.
  2. Folgen Sie dem Leitfaden für Anerkennung von Prüfungsleistungen. Nutzen Sie die Eingabemaske in PLUSOnline dafür.
  3. Orientieren Sie sich dabei in erster Linie an der Äquivalenzliste
  4. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrem konkreten Anliegen an Marietta Heinrich. Sie wird Ihnen entweder direkt behilflich sein können oder Ihre Anfrage an die zuständigen Personen weiterleiten.
  5. Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung möglichst bis 10.09.2022 unterschrieben und als pdf elektronisch bei Marietta Heinrich ein. Die Einreichung ist grundsätzlich bis Ende des WS 2022/23 möglich.
  6. Nach Prüfung Ihres Antrages (und ggf. notwendigen Korrekturen) erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen über PLUSOnline.
  7. Melden Sie sich dann wie gewohnt innerhalb der Anmeldefrist (bis 18.09.2022) zu den Lehrveranstaltungen des WS 2022/23 an.

Besonderheiten und Einzelfälle in der Anerkennung und Studienplanung für das Studienjahr 2022/23- FAQs

Der Leitfaden für die Anerkennung sowie die Äquivalenzliste stellen das grundsätzliche Procedere dar. Uns ist bewußt, dass es oftmals individueller Lösungen bedarf. Bitte wenden Sie sich unbedingt direkt an die zuständigen Stellen (über Marietta Heinrich), wenn Sie Fragen haben oder Unklarheiten auftreten. Wir helfen Ihnen gerne weiter und versuchen für alle eine passende Lösung zu finden!

Im Folgenden finden Sie eine Liste häufiger Anfragen und Lösungen. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

FAQs

  • Behalte ich alle ECTS, die ich bereits erworben habe, oder werden mir ECTS „abgezogen“, falls z.B. eine Lehrveranstaltung im neuen Curriculum weniger ECTS als im alten hat?

Sie behalten grundsätzlich alle ECTS. Sollten Sie einen ECTS-„Überhang“ aus dem alten Curriculum haben, können Sie diesen im Umfang von 12 ECTS als freie Wahlfächer anerkennen lassen. Details dazu finden Sie im Leitfaden.

  • Wie berechne ich die Note, wenn laut Äquivalenzliste zwei Lehrveranstaltungen aus dem alten Studienplan für eine Lehrveranstaltung im neuen Studienplan angerechnet werden?

Die Note wird als Durchschnittsnote – gewichtet nach ECTS – berechnet und dann gerundet. Beispiel: D1.1 Selbst- und Sozialkompetenz, Nachhaltigkeit und ökologisches Grundverständnis (3 ECTS) ist äquivalent zu Kommunikation und Konfliktmanagement (2 ECTS; Beispielnote 3) und Angewandte Sportsoziologie (1,5 ECTS; Beispielnote 1). Sie rechnen 2 (ECTS) * 3 (Note) (= 6) plus 1,5 (ECTS) * 1 (Note) (= 1,5) ergibt in Summe 7,5. Dann 7,5 (Summe) / 3,5 (Summe 2 ECTS + 1,5 ECTS) = 2,14. Note gerundet: 2. Bei x,5 werden Kommastellen abgerundet (1,5 ergibt Note 1).
Bei Lehrveanstaltungen, die „mit Erfolg teilgenenommen“ bewertet wurden, wird dieses Prädikat übernommen und geht nicht in die Notenberechnung mit ein.

  • Muss ich alle ECTS, die ich nicht anhand der Äquivalenzliste anerkannt bekomme, zwingend als freie Wahlfächer anerkennen lassen?

Nein, nicht unbedingt. Sie können die Überhang-ECTS „sammeln“ und dann auch für andere Lehrveranstaltungen aus dem neuen Curriculum anerkennen lassen (abseits der Äquivalenzliste). In PLUSOnline bilden Sie das so ab, dass sie Module oder LVs in einer Position zusammenführen, in denen Überhang-ECTS in ausreichendem Maß anfallen, und zusätzlich die gewünschte LV für die Anerkennung dazusetzen. Die Curricularkommission prüft dann im Einzelfall die Möglichkeit der Anerkennung. ACHTUNG: es kann nicht jede Lehrveranstaltung „beliebig“ für eine andere Lehrveranstaltung anerkannt werden (siehe nächster Punkt). Daher wird jeder Antrag grundsätzlich individuell geprüft.

  • Kann ich mir auch eine Lehrveranstaltung aus den alten Curriculum im neuen Curriculum für eine andere LV anrechnen lassen als jene, die dafür in der Äquivalenliste steht?

Im Einzelfall ist dies möglich. Auch hier wird individuell geprüft. ACHTUNG: Lehrveranstaltungen, die grundlegend für das Studium der Sport- und Bewegungswissenschaft sind (z.B. Trainingswissenschaft, Grundlagen der Biomechanik, Bewegungs- und Sportpsychologie, Funktionelle und Angewandte Anatomie, Sport- und Leistungsphysiologie) können ausschließlich durch inhaltlich äquivalente Prüfungsleistungen ersetzt werden. Orientieren Sie sich unbedingt an der Äquivalenzliste.

  • Was mache ich, wenn ich schon alle freien Wahlfächer im alten Curriculum belegt habe, und mir nun trotzdem ECTS „übrigbleiben“?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Sabine Würth. Grundsätzlich gilt hier die Vorgehensweise für Überhang-ECTS (s. oben).

  • Warum stehen in der Äquivalenzliste nicht alle Lehrveranstaltungen einzeln angeführt?

Die Äquivalenzliste enthält alle zentralen Lehrveranstaltungen des alten und neuen Curriculums. Aufgrund wesentlicher Veränderungen in der Gestaltung des neuen Curriculums ist eine 1:1 Zuordnung nicht möglich. Dies bietet andererseits die Möglichkeit, Prüfungsleistungen aus dem alten Curriculum flexibler zuzuordnen (z.B. in Modul F2 oder H).

  • Muss ich alle Prüfungsleistungen in einem Modul erbracht haben, um dieses anerkannt zu bekommen – oder kann ich auch Einzelprüfungen anrechnen lassen?

Idealerweise geben Sie Ihre Anerkennungen nach Modulen gruppiert ein (damit ist auch die inhaltliche Äquivalenz sichtbar). Selbstverständlich können Sie jedoch auch jede einzelne Prüfungsleistung separat anerkennen lassen.

  • Kann ich mir einen Sprachkurs für eine Pflicht-Lehrveranstaltung innerhalb des Curriculums anerkennen lassen?

Nein. Sprachkurse können ausschließlich als freie Wahlfächer anerkannt werden.

  • Ich habe im alten Curriculum fast alle Lehrveranstaltungen absolviert und kann eigentlich im WS 2022/23 abschließen – muss ich eine Anerkennung für all meine Prüfungsleistungen in PLUSOnline beantragen?

Studierende, die ihr Studium bis auf wenige ECTS (Bachelorprüfung und i.d.R. 2-3 LV aus dem Pflichtcurriculum und/oder ECTS aus freien Wahlfächern) absolviert haben, haben die Möglichkeit, ihr Studium im neuen Curriculum OHNE separaten Anerkennungsantrag abzuschließen.

Voraussetzung ist:

    • das Studium wird im Lauf des WS 2022/23 abgeschlossen.
    • Die LV I2.1 Berufsrechtliche Aspekte der Trainingstherapie sowie I2.2 Hygiene und I2.3 Erste Hilfe wurden erfolgreich absolviert (Modul I.2: Trainingstherapie: Grundlagen). Sie können diese Vorlesung in jedem Fall im WS 2022/23 besuchen, falls Sie Ihnen noch fehlt (z.B. bei einer Schwerpunktsetzung „Leistungssport“ im alten Bachelorstudium). 

Es erfolgt dann eine Überführung des gesamten Studiums alt in Studium neu über unser Prüfungsreferat.

  • Warum hat das Modul I.2: Trainingstherapie: Grundlagen  eine Sonderstellung?

Dieses ist Ausbidlldungsinhalt für die Akkreditierung zur Ausübung des Berufs als Trainingstherapeut:in gemäß MAB §27-§32. Die PLUS verpflichtet sich für eine generelle Akkreditierung der Absolvent:innen der entsprechenden Studien im Bachelor (Version 2022) sowie Master (Version 2022) Sport- und Bewegungswissenschaft (Nostrifizierung durch das Bundesministerium für Gesundheit), dass die notwendigen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Daher gibt es keine äquivalente Prüfungsleistung (ausgenommen die in der Äquivalenzliste angeführte gleichlautenden LV im Curriculum alt), die für diese Lehrveranstaltungen anerkannt werden kann. Es sind dies LV I2.1 Berufsrechtliche Aspekte der Trainingstherapie sowie I2.2 Hygiene und I2.3 Erste Hilfe

Da diese Lehrveranstaltungen im Pflicht-Curriculum des Studienplans Bachelor Sport- und Bewegungswisenschaft (Version 2022) verankert sind, müssen bei einem Anschluss nach dem 30.09.2022 (und damit im Bachelor neu) diese Lehrveranstaltungen positiv absolviert sein.