Wiederzulassung
Sollten Sie für das Programm der Uni 55-PLUS ein oder mehrere Semester keine Studiengebühr bezahlt haben, so bedarf es von Ihrer Seite her eines Antrages auf Wiederzulassung (= Fortsetzungsmeldung) des Studiums in der Studienabteilung (Kapitelgasse 4). Bitte senden Sie diesbezüglich ein E-Mail (ausschließlich über Ihre studentische E-Mailadresse!) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an
Sobald Ihr Studium „freigeschaltet“ worden ist, sehen Sie in PLUSonline unter „Studienbeitrag“ die aktuellen Zahlungsdaten für die Überweisung der Studiengebühr.
