Interdisziplinärer Expert*innenrat


Der Interdisziplinäre Expert*innenrat für Gender Studies (IER) wurde vom Rektorat zur wissenschaftlichen Beratung des Studienschwerpunkts eingerichtet. Die Mitglieder sind Wissenschafter*innen, Lehrende und Studierende aus dem Bereich der Gender Studies. Sie kommen aus allen Fakultäten der Universität und der außeruniversitären Forschung. Mit diesem Know How sichert der IER die wissenschaftliche Qualität der Gender Studies und ihre interdisziplinäre Ausrichtung.

Zu seinen konkreten Aufgaben gehören:

  • Konzeption des Curriculums und seine Weiterentwicklung
  • Vorschläge für die Ausschreibung und Zusammenstellung des jährlichen Studienprogramms
  • personelle Vorschläge für die Betrauung mit Lehraufgaben
  • Evaluierung des Studienschwerpunktes
  • Sicherung einer qualitätsvollen Betreuung von Abschlussarbeiten aus dem Bereich der Gender Studies
  • Strategien zu einer breiten Verankerung von Gender Studies in den fachspezifischen Studienplänen
  • inhaltliche Mitwirkung bei der Auswahl von förderungswürdigen Wissenschafter*innen (z.B. Jury Erika Weinzierl-Preis, Kommission zur Vergabe der Marie-Andeßner-Stipendien)

Bei diesen Aufgaben steht der IER in enger Kooperation mit der Gender Professur sowie dem gendup, dem Zentrum für Gender Studies und Frauenförderung, das seine Vorschläge organisatorisch umsetzt. Regelmäßige Vernetzung gibt es zudem mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG).

Alle – IER, Gender Professur, gendup und AKG – unterstützen einander und entwickeln gemeinsame Strategien zur Herstellung und Sicherung von Geschlechterdemokratie an der Universität Salzburg.


Mitglieder des interdisziplinären Expert*innenrates

Der Interdisziplinäre Expert*innenrat Gender Studies besteht aktuell aus folgenden Personen:

  • Vorsitzende: Assoz. Prof.in Dr.in Uta Degner (Germanistik)
  • stv. Vorsitzende: Prof.in Dr.in Birgit Bütow (Erziehungswissenschaft)
  • Ass. Prof.in Dr.in Silvia Arzt (Praktische Theologie)
  • Prof.in Dr.in Christina Antenhofer (Geschichte)
  • Mag.a Dr.in Corinna Peil (Kommunikationswissenschaft)
  • Prof.in Mag.a Dr.in Astrid Reichel (Betriebswirtschaftslehre)
  • Prof. Dr. Ralph Poole (Anglistik und Amerikanistik)
  • Prof.in Dr.in Zoe Lefkofridi (Gender Studies & Politikwissenschaft)
  • Dr.in Sabine Veits-Falk (Historikerin, Stadtarchiv)
  • Lisa Pfefferseder (ÖH, Referat für feministische Politik)

Aus der Satzung

Interdisziplinärer Expertinnen- bzw. Expertenrat (IER) § 85.
(1) Zur Beratung in Angelegenheiten der Geschlechterforschung und –studien (Gender Studies) hat das Rektorat einen interdisziplinären Expertinnen- bzw. Expertenrat (IER) einzurichten, der die wissenschaftliche Qualität und die interdisziplinäre Ausrichtung des Studienschwerpunktes sichert.
(2) Der IER besteht aus 12 Mitgliedern mit fachlicher Kompetenz im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung bzw. –lehre. Davon müssen mindestens zwei Mitglieder habilitiert sein, mindestens eine Vertreterin bzw. ein Vertreter muss aus der außeruniversitären Forschung oder der externen Lehre kommen, mindestens ein Mitglied muss der Gruppe der Studierenden und mindestens ein Mitglied dem Allgemeinen Universitätspersonal angehören. Auf ein ausgewogenes Verhältnis der Fakultäten ist Bedacht zu nehmen.
(3) Die Mitglieder des IER werden durch das Rektorat bestellt. Die erstmalige Bestellung erfolgt auf Vorschlag des ehemaligen Beirates für Frauenforschung, Frauenstudien und Frauenförderung. In der Folge werden die Mitglieder vom AKG dem Rektorat vorgeschlagen. Aus dem Kreis der Mitglieder sind eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender sowie eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen.
(4) Die Mitglieder des IER werden jeweils für eine Funktionsperiode von zwei Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist zulässig.