Perspektiven am Lebensende

Sujet DSP

Konzept

Horizonte am Lebensende – Grenzfragen aus interdisziplinärer Perspektive

  • Allgemeine Beschreibung

  Es ist Allgemeingut, dass verbesserte hygienische, diätische, soziale und medizinische Lebensumstände von Menschen die Lebensdauer immer mehr verlängern. Mit zunehmender Lebensdauer erhöhen sich aber auch Beschwerlichkeiten im Alter und stellt sich immer prononcierter die Frage nach einem geplanten Lebensende. „Sterben in Würde“ wird angesichts solcher Entwicklungen zu einem medizinisch‐pflegerischen, rechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Problem. Die Fragestellung ist aber nicht reduziert auf das Phänomen der alternden Gesellschaft, sondern sie erhebt sich etwa auch bei schweren Krankheitsfällen, bei Wachkomapatienten und in der Fachöffentlichkeit vermehrt in Bezug auf Kinder und Jugendliche, die an unheilbaren Krankheiten leiden, sowie der Neonatologie. Vor dem Hintergrund einer individualistischen Ethik, die die Würde jedes einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt, werden äußerst kritikbehaftet eugenische Ansätze in Bezug auf Neugeborene und junge Menschen mit gewissen Handicaps zu einem geplanten Lebensende diskutiert (Groninger Protokoll). Das Lebensende kann also jederzeit eintreten und seine Unsicherheit nicht weniger als die sichere Erwartung des bevorstehenden Todes Biographie und Selbstbestimmung beeinflussen.  
  Das Lebensende gerät dabei zusehends in den Zwiespalt von Selbstbestimmung und Fürsorge. Die Fürsorge ist in ihrer Grundanlage unterstützend und grundsätzlich positiv besetzt. Wie aber die wörtliche Zusammenfügung von „Für“ und „Sorge“ schon zum Ausdruck bringt, wird dabei die Entscheidungs(voll)macht für einen anderen übernommen. Insoweit kann ihr ein beträchtlich begrenzender, paternalistischer Charakter für den betroffenen Anderen innewohnen. Je ausgeprägter die gesetzliche und gesellschaftliche Fürsorge ist, umso stärker wird in selbstbestimmte Möglichkeiten der Lebensgestaltung und damit auch in die Selbstbestimmung über Zeitpunkt, Art und Weise des Lebensendes eingegriffen. Hinzu kommen Verbote bei der Wahrnehmung der Selbstbestimmung, wie besonders markant die Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB), die aus Sicht des Betroffenen zusätzliche Beschränkungen bedeuten. Individuelle Bedürfnisse und gesellschaftliche Wertvorstellungen gesetzlicher wie ethischer Natur prallen aufeinander. Es geht mithin um die Spannung zwischen tiefverwurzelten Intuitionen und Überzeugungen zu individualistisch‐selbstbestimmten Lebenskonzepten. Die Grundprinzipien von Autonomie und Würde des Menschen, aber auch Fragen des guten Lebens und des Gemeinwohls sind hier betroffen.

  • Gesellschaftliche Relevanz

  Die parlamentarische Enquete‐Kommission mit dem Titel „Würde am Ende des Lebens“ zeugt von der hohen gesellschaftlichen Relevanz des Themas, dem sich das Kolleg widmen will. Die Ethikkommission des Bundeskanzleramtes hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Stellungnahmen etwa zu Patientenverfügungen, der Transplantationsmedizin usw. erstellt. Die gesellschaftliche Bedeutung weit über die Grenzen Österreichs spiegelt sich in der Empfehlung des Europarates zum Schutz der Menschenrechte und der Würde der Todkranken und Sterbenden wider. Die in einem so genannten Positionspapier präsentierten Ergebnisse der Enquete‐Kommission sind keine abschließenden Schlussfolgerungen, sondern Empfehlungen, die vertieften Auseinandersetzungen bedürfen. Diese und viele darüber hinaus gehende Problemstellungen geben Anlass zu einer breit angelegten wissenschaftlichen Auseinandersetzung und stehen für einen hohen Forschungsbedarf zum Thema. Im Rahmen des Kollegs soll dabei nicht nur das „Ob“ eines geplanten Lebensendes, sondern auch das „Wie“ behandelt werden. Die gesamte Phase hin zum Lebensende und prädestinierter Vorfeldbereiche, wie aus dem rechtlichen Segment Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, sollen Gegenstand des Kollegs sein.

  •  Zu bearbeitende Fragestellungen:

  • Ethische und moralische Fragen;
  • sozialwissenschaftliche Fragestellungen;
  • medizinische, einschließlich sozialmedizinische, pflegerische, sozialpsychologische – und psychiatrische Inhalte;
  • bevölkerungspolitische/biopolitische Forschungsgegenstände;
  • gesundheitsökonomische Problemstellungen;
  • rechtliche Materien.

Allein die Auflistung möglicher rechtlicher Dissertationsthemen – einschließlich der Rechtsphilosophie und der Ökonomie – zeigt die Breite des geplanten Kollegs auf. Auf eine Systematisierung der beispielhaften Aufzählung wurde zu Gunsten der Verdeutlichung der Themenvielfalt verzichtet:
Diese Liste umfasst völkerrechtliche, unions‐ und europarechtliche, verfassungsrechtliche, privatrechtliche, sozial(versicherungs)rechtliche, berufsrechtliche und ökonomische Aspekte, die durch die Beteiligung und Betreuung von Forscher/innen aus verschiedenen Fächern in ihrer Gesamtdimension eingefangen und zu einem Gesamtbild zusammengeführt werden können. Darüber hinaus wird durch den Austausch mit anderen Disziplinen, die bereits im Proponent/inn/enteam vertreten sind, und auch mit der im Expert/inn/en‐Rat beteiligten Wissenschaft und Praxis eine Vernetzung hergestellt, die für hochqualifizierte Forschung mit einem multidisziplinären Horizont sorgt. Die Konzeption des Kollegs zielt auch auf neue methodische und fächer‐ wie disziplinenübergreifende Erkenntnisse. Die Zusammensetzung des Antragsteams und des Expert/inn/en‐Rates stehen jedenfalls für eine transdisziplinäre und globale, zugleich aber auch regionale Erforschung der Thematik.