Anerkennungen von Praktika
Sie sind unsicher, ob Ihre Anstellung für ein Pflichtpraktikum im Lehramtsstudium anerkannt werden kann? Die Kriterien finden Sie hier.
Bei der Anerkennung von Anstellungen an der Schule für ein Praktikum im Bachelor- oder Masterstudium gelten folgende Richtlinien:
- Eine Anerkennung ist erst im NACHHINEIN möglich.
Bestätigungen bzw. Bestätigungsformulare (s.u.), die zuvor übermittelt werden, können nach Ablauf des Semesters NICHT berücksichtigt und müssen erneut (tagesaktuell) eingereicht werden. - Die Bearbeitung der Anerkennungsanträge für Praktika erfolgt gesammelt im Juli. Anträge, die danach einlangen (z.B. im September), werden dann nachgereiht bearbeitet.
- Um Ihr Anerkennungsansuchen rasch inhaltlich begutachten zu können, übermitteln Sie bitte Ihren Dienstvertrag sowie das ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Bestätigungsformular (abrufbar unter folgendem Link zum Download: https://www.plus.ac.at/soe/studium/dokumente-und-formulare-2/formulare/) ALS PDF unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an .
- Sollten Sie noch keinen Dienstvertrag übermittelt bekommen haben, senden Sie uns gerne auch die Anstellungszusage zu.
- Gerne können Sie auf PLUSonline auch selbst bereits den eigentlichen Antrag vorbereiten und unterschrieben mit Ihren Unterlagen mitsenden – das verkürzt die Bearbeitungsdauer nochmals. Wie das geht, erfahren Sie hier: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/2021/08/Leitfaden-externe-Anerkennungen-CO-3.0.pdf
- Tipps bzw. Hilfestellungen für das Ausfüllen der Anerkennungsmaske entnehmen Sie bitte dem PDF.
- ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass Anstellungen vor der Zulassung zum Masterstudium nur mehr innerhalb von zwei Semestern des neuen Studiums anerkannt werden können. Beantragen Sie die Anerkennung also unmittelbar nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses bzw. nach Erreichen der erforderlichen Wochenstunden im entsprechenden Studium.
- Möchten Sie vor einer Anstellungszusage herausfinden, ob die Unterrichtstätigkeit auch anerkannt werden kann, können Sie sich natürlich gerne bei uns informieren! Beachten Sie nur bitte, dass unsere Zusagen nicht bzw. nur vorbehaltlich verbindlich sein können, wenn sich die Rahmenbedingungen verändern (etwa, dass sich Ihr Stundenausmaß verringert, Sie doch nicht in ausreichendem Maße Ihre Fächer unterrichten, Sie durch einen längeren Krankenstand ausfallen oder sich die Anerkennungsrichtlinien ändern).
- Hinweis für Studierende mit einem oder mehreren künstlerischen UF: Unabhängig von Ihrer erstzulassenden Institution (UD oder UU) ist das Mozarteum für die formale Anerkennung Ihrer Praktikumsanerkennungen zuständig, auch für ein nicht-künstlerisches UF. Beachten Sie bitte, dass für die inhaltliche Begutachtung der Anerkennung eines künstlerischen UF auch die jeweilige Fachgruppe des Unterrichtsfachs mitentscheidet, ob eine Anerkennung möglich ist. Informieren Sie sich daher jedenfalls vorab unter .