Anerkennungen von Unterrichtstätigkeit als Praktikum/Praktika

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Ihre Anstellung an einer Schule für ein Pflichtpraktikum im Bachelor- und/oder Masterstudium anerkannt wird.
Die Kriterien finden Sie hier.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Richtlinien im Überblick. Für weitere Informationen wählen Sie bitte „Allgemeine Informationen“.
Laden Sie für Ihre individuelle Situation eine Checkliste herunter, um Ihnen und uns Formalitäten und Anmelde- bzw. Anerkennungsprozesse zu erleichtern.

  • Geben Sie in Ihren Anfragen IMMER Ihre Matrikelnummer bekannt und senden Sie Ihre Anliegen von Ihrem Studierendenmailaccount!
  • Die Anerkennung eines Praktikums ist erst im NACHHINEIN (Semesterende) möglich.
    Bestätigungen bzw. Bestätigungsformulare (s. Checkliste), die zuvor übermittelt werden, können nach Ablauf des Semesters NICHT berücksichtigt und müssen erneut (tagesaktuell) eingereicht werden.
  • ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass Anstellungen vor der Zulassung zum betreffenden Studium nur mehr innerhalb von zwei Semestern des neuen Studiums anerkannt werden können. Beantragen Sie die Anerkennung also unmittelbar nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses/am Ende des Schulsemesters bzw. nach Erreichen der erforderlichen Wochenstunden im entsprechenden Studium.
  • Reichen Sie zum gegebenen Zeitpunkt Anerkennungsformular UND Dienstvertrag (oder Einstellungszusage) unter (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) ein!
  • Gerne können Sie auf PLUSonline auch selbst bereits den eigentlichen Antrag vorbereiten und unterschrieben mit Ihren Unterlagen mitsenden – das verkürzt die Bearbeitungsdauer nochmals. Wie das geht, erfahren Sie hier: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/2021/08/Leitfaden-externe-Anerkennungen-CO-3.0.pdf
    • Tipps bzw. Hilfestellungen für das Ausfüllen der Anerkennungsmaske entnehmen Sie bitte dem PDF.
    • ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass Anstellungen vor der Zulassung zum betreffenden Studium nur mehr innerhalb von zwei Semestern des neuen Studiums anerkannt werden können. Beantragen Sie die Anerkennung also unmittelbar nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses bzw. nach Erreichen der erforderlichen Wochenstunden im entsprechenden Studium.
  • Hinweis für Studierende mit einem oder mehreren künstlerischen UF: Unabhängig von Ihrer erstzulassenden Institution (UD oder UU) ist das Mozarteum für die formale Anerkennung Ihrer Praktikumsanerkennungen zuständig, auch für ein nicht-künstlerisches UF. Beachten Sie bitte, dass für die inhaltliche Begutachtung der Anerkennung eines künstlerischen UF auch die jeweilige Fachgruppe des Unterrichtsfachs mitentscheidet, ob eine Anerkennung möglich ist. Informieren Sie sich daher jedenfalls vorab unter .