CHECKLISTEN rund um Anstellung, Praktikums(vor-)anmeldung und Anerkennung

Sie sind bereits an einer Schule angestellt oder haben eine Anstellung in Aussicht? Ihre Unterrichtstätigkeit soll als Praktikum anerkannt werden? Hier finden Sie Checklisten der 7 häufigsten Konstellationen rund um Anstellung und Anerkennung. Bitte entnehmen Sie der Kurzbeschreibung den für Sie zutreffenden Sachverhalt und laden Sie die Checkliste herunter! Befolgen Sie die notwendigen (Kommunikations-)Schritte gewissenhaft für einen reibungslosen Anerkennungs- und/oder Anmeldeablauf.

# Fall 1: Vorangemeldet und zugeteilt, dann angestellt (Bachelorstudium)

Sie haben sich für das Praktikum (BWB4 oder BWB5) vorangemeldet und sind Ihren Praktikumsschulen zugeteilt. Auch die Plätze in Ihren Wunschgruppen zu den bildungswissenschaftlichen Begleit-Lehrveranstaltungen haben Sie ergattert. Dann erhalten Sie spontan eine Anstellung an einer Schule der Sekundarstufe.

# Fall 2: Vorangemeldet, angestellt – aber noch nicht zugeteilt (Bachelorstudium)

Sie haben sich für das Praktikum (BWB4 oder BWB5) vorangemeldet und erhalten in der Zeit vor der Zuteilung zu den Praktikumsschulen sowie den Kursanmeldungen eine Anstellung an einer Schule.

# Fall 3: Angestellt ohne Praktikum – was jetzt? (Bachelorstudium)

Sie erhalten im Laufe Ihres Studiums eine Anstellung in einer Schule, beide Praktika in den Modulen 4 und 5 oder eins der beiden ist noch ausständig.

# Fall 4: Erfahrene Lehrperson mit Mentoring (Masterstudium)

Sie haben bereits ein Praktikum/mehrere Praktika im Bachelorstudium anerkannt und arbeiten nach wie vor an der gleichen Schule/an einer anderen Schule der Sekundarstufe mit ausreichend Stunden in Ihrem Fach/Ihren Fächern und sind bereits Anerkennungsprofi.

# Fall 5: Erfahrene Lehrperson ohne Mentoring (Masterstudium)

Sie haben bereits ein Praktikum/mehrere Praktika im Bachelorstudium anerkannt und arbeiten nach wie vor an der gleichen Schule/an einer anderen Schule der Sekundarstufe mit ausreichend Stunden in Ihrem Fach/Ihren Fächern und sind bereits Anerkennungsprofi.

# Fall 6: Alles neu – Induktionsphase und erstes Anstellungsverhältnis (Masterstudium)

Sie haben Ihre Bachelorpraktika regulär absolviert und treten nach dem Abschluss des Bachelorstudiums ein Anstellungsverhältnis an, das Sie als Masterpraktikum anerkannt haben möchten.

# Fall 7: Neu und unbegleitet im Schuldienst (Masterstudium)

Sie haben Ihre Bachelorpraktika regulär absolviert und treten nach dem Abschluss des Bachelorstudiums ein Anstellungsverhältnis an, das Sie als Masterpraktikum anerkannt haben möchten.