Modulabschluss

Für die Studienergänzung werden folgende Abschlussbestätigungen vergeben:

  • Bestätigung „Studienergänzung Sprachen – Basismodul“ nach positiver Absolvierung des Basismoduls Sprachen im Ausmaß von mindestens 12 ECTS-Punkten
  • Bestätigung „Studienergänzung Sprachen“ nach positiver Absolvierung des Basis- und Aufbaumoduls Sprachen im Gesamtausmaß von mindestens 24 ECTS-Punkten

Die Prüfungszeugnisse der entsprechenden Lehrveranstaltungen sind in vorgegebener digitaler Form der Leiterin des Sprachenzentrums vorzulegen, der/die die ECTS-Leistung und die korrekte Zuordnung der absolvierten Lehrveranstaltungen überprüft. Die Bestätigungen werden anschließend im Auftrag des/r Vizerektors/in für Lehre am ZFL (Zentrum für Flexibles Lernen) ausgestellt.


Wie komme ich zu meinem Zertifikat?

Wenn Sie alle erforderlichen Lehrveranstaltungen positiv absolviert haben, laden Sie den  Prüfungspass herunter.

  • Füllen Sie die Vorlage aus, d.h. tragen Sie Ihren Namen, die Matrikelnummer und Ihre Lehrveranstaltungen ein. Die Angaben zum erreichten Sprachniveau entnehmen Sie bitte der Homepage des Sprachenzentrums.
  • Speichern Sie das Dokument mit Ihrem Familiennamen im Dateinamen (z.B. studienergaenzung_sprachen_maier.xls) auf Ihrem Computer.
  • Schicken Sie dann die Datei mit allen Lehrveranstaltungszeugnissen aus PLUSonline an sprachenzentrum(at)plus.ac.at.

Ihre Unterlagen werden überprüft und Sie werden per E-Mail informiert, ab wann Sie Ihre Bestätigung im Sprachenzentrum abholen können.

Bitte beachten Sie: Die Studienergänzung „Sprachen“ kann von Studierenden aller Studienrichtungen absolviert werden, die zusätzliche Sprachkenntnisse erwerben oder ihre Freien Wahlfächer zu einem Sprachenschwerpunkt bündeln möchten. Lehrveranstaltungen, die in den Pflicht- sowie Wahlpflichtfächern eines Studiums absolviert werden oder für ein Studium eine Zulassungsvoraussetzung darstellen, sowie Lehrveranstaltungen in den Erstsprachen oder den gewählten Studienrichtungen der Studierenden können daher nicht für die Studienergänzung „Sprachen“ angerechnet werden.