Open Access-Verlagsabkommen

Mit renommierten Wissenschaftsverlagen bestehen Lizenzverträge, die ein stark rabattiertes oder kostenfreies Publizieren in hybriden (Subskriptionszeitschriften mit Open Access-Option) bzw. reinen Gold-Zeitschriften (fully Open Access-Journals) ermöglichen.

Mit welchen Verlagen bestehen Open Access-Verträge?
Warum werden „hybride“ Artikel nur im Rahmen von Open Access-Verlagsabkommen gefördert?

Bei hybriden Open Access-Zeitschriften müssen sowohl Abo- als auch Publikationsgebühren von der Paris Lodron Universität Salzburg an den betreffenden Verlag entrichtet werden. Damit es dadurch nicht zu für die Universität nachteiligen Mehrfachzahlungen an den Verlag kommt (sog. double dipping), ist es wichtig, dass sich der betreffende Verlag verpflichtet, einbezahlte Publikationsgebühren auf die Abonnementgebühren der Paris Lodron Universität Salzburg anzurechnen (etwa durch sog. „Offsetting“).

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung
  • Sie sind corresponding author des Artikels.
  • Sie sind Angehörige*r der Paris Lodron Universität Salzburg zum jeweiligen Stichtag (abhängig vom jeweiligen Abkommen entweder submission date oder acceptance date).
  • Sie geben die Paris Lodron Universität Salzburg als Ihre Affiliation im Artikel an.
  • Es ist jedenfalls von Vorteil, wenn Sie ihre institutionelle E-Mail-Adresse (@plus.ac.at) im Zuge des Einreichprozesses verwenden, um die korrekte Zuordnung der Affiliation zu erleichtern.

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