GESCHICHTE DES AKG

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Einrichtung

Die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen wurden 1992 (durch eine Novelle des UOG 75) an allen österreichischen Universitäten eingerichtet. Die Ziele waren in den Anfängen der Frauenarbeit an den Universitäten dieselben wie heute und wurde wie in den neuen Universitätsstrukturen, manifestiert im UG 2002: Eine Erhöhung des Frauenanteils an der Universität in allen Bereichen auf 40%. Wobei der Frauenanteil beim Verwaltungspersonal höher, beim wissenschaftlichen Personal, besonderes auf der ProfessorInnenebene, dramatisch darunter liegt.

Die zentrale Forderung des AKG war die Schaffung eines Frauenförderungsplans der, nach intensiven jahrelangen Vorarbeiten, am 15.6.2004 im Senat, als 4. Teil der Satzung und damit auch Teil des Entwicklungsplanes der Universität, beschlossen wurde. Damit sind die zentralen Aufgaben des AKG gesetzlich verankert:

  • Einbindung bei wissenschaftichen und allgemeinen Personalaufnahmeverfahren, und zwar in alle Stadien der
  • Personalentscheidung
  • Beratung in Fragen der Gleichbehandlung
  • Beratung und Unterstützung bei sexueller Belästigung und Mobbing
  • Frauenfördernde Maßnahmen durch Vergabe von  Stipendien
  • Gesamtösterreichische Vernetzungsarbeit Durch die Verabschiedung des Frauenförderungsplan wurden neben dem AKG auch das Gendup-Zentrum für Frauenförderung und Gender Studies und der Interdisziplinäre ExpertInnenrat verankert, das sogenannte

„Drei-Säulen-Modell“

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