„Obligations of good faith“? On the Difficulties of Building EU Federalism US-Style

Die europäische Schuldenkrise hat die Schwächen der regulativen und institutionellen Arrangements der Europäischen Währungsunion deutlich hervorgekehrt. Von Seiten amerikanischer Wissenschafter wird dazu deutlich hervorgestrichen, dass es an der Zeit wäre, dass Europa einige Lektionen von der Entwicklung der USA lernen würde. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit es überhaupt möglich ist, das Modell des US-amerikanischen Fiskalföderalismus auf Europa zu übertragen.
Unsere Annahme ist, dass neben historisch gewachsenen unterschiedlichen Institutionen, Strukuren und wirtschaftlichen Konzepten, es auch die verschiedenen Logiken der Intergation selbst als sehr zweifelhaft erscheinen lassen, dass ein Transfer von Modellen möglich ist. Aufbauend auf der Theorie von Oates zum Fiskalföderalismus, sehen wir die unterschiedlichen Zugänge der beiden Systeme. So sehen wir auf der einen Seite die Logik der makro-ökonomischen Stabilisierung, die das US-Modell des Fiskalföderalismus stützt, das dem Zentrum eine wesentliche Rolle bei der Korrektur von Marktversagen zuerkennt und – wo notwendig – eine Umverteilung von Ressourcen ermöglicht. Dies fußt nicht zuletzt auf einem festen verfassungsrechtlichen Rahmen seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, wodurch es den USA gelang, nicht nur schwere ökonomische und verfassungsrechtliche Krisen zu überwinden, sondern schrittweise die Befugnisse des Zentrums zur Umverteilung zu erweitern, ohne dabei die „no-bail-out“ Regel, die seit den 1840er Jahren besteht, in Frage zu stellen.
Im Gegensatz dazu basiert der europäische Fiskalföderalismus auf einem Vertrag, der – während er darauf abzielt einen gemeinsamen Markt zu fördern – versucht einen „Ressourcen abziehenden“ Leviathan in Brüssel zu vermeiden und deshalb einen besonderen Fokus auf die Vermeidung von moral hazard legt, in Vermeidung einer Logik der Fiskalsolidarität. Zudem beruht Fiskalföderlismus in der EU auf einem intergovernmentalen Modus der Entscheidungsfindung, der die Macht der Gläubigerstaaten gegenüber den Schuldnerstaaten stärkt. Obwohl Transfers auf der basis von Rettungsmechanismen unvermeidlich erscheinen, bleibt „Überwachen und Strafen“ ein essentielles Element in einem System, in dem die Interessen von wirtschaftlich starken und wirtschaftlich schwachen Staaten aufeinanderprallen und nicht durch ein gemeinsames Bekenntniss zu einem Verfassungsrahmen abgefedert werden.
Anstelle einer weiteren Föderalisierung der Union ist das wahrscheinliche Resultat der Krise eine zunehmend differenzierte Integration.