Verfassungen

Vertrag von Lissabon

Credit © European Union, 2013

Im Gegensatz zu den ursprünglichen Erwartungen hat die Krise deutlich gezeigt, dass der Vertrag von Lissabon nicht die finale Antwort auf die verfassungsrechtlichen Herausforderungen der EU ist. Die Ergänzung des Vertragstextes durch Artikel 136 (3) war nur eine erste Anpassung des EU-Primärrechts an die neuen Anforderungen. Während es zahlreiche Stimmen gibt, die sich für weiterreichende Vertragsrevisionen aussprechen, gehen andere davon aus, dass die Krise de facto zu einer Erosion der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Union geführt hat. Der Europäische Integrationskonsens erscheint gefährdet, indem zunehmend intergouvernementale Lösungen gesucht werden und die gemeinschaftsmethode an Bedeutung verliert. 
Das Forschungsinteresse des SCEUS richtet sich auf die Analyse ob, und wenn ja, wie und in welchem Ausmaß, die Krise die Verfassungsgrundlagen der Union verändert, dazu aber auch auf die Entwicklung von Ideen für Veränderungen, die Grundlage für das Funktionieren und den Fortbestand des politischen Konsenses der Europäischen Integration sein können. Dies schließt eine gründliche Evaluierung der Potenziale aber auch der Defizite zur Weiterentwicklung der Demokratie sowohl auf europäischer, wie auch auf nationaler Ebene ein. Somit werden auch nationale Verfassungen in die Forschung mit einbezogen: sie sind sowohl die Basis wie auch die Begrenzungen für die Partizipation der Mitgliedstaaten am Integrationsprozess und werden somit auch in mancherlei Hinsicht zu Stolpersteinen für angestrebte Änderungen innerhalb der EU.

Beispiele für Fragestellungen in diesem Forschungsbereich sind:

  • Wie verändern rechtliche Maßnahmen, die während der Krise gesetzt werden, die Verfassungsordnung der EU?
  • Ist eine grundlegende Vertragsänderung unabdingbar, und welche Inhalte müsste diese haben?
  • Wie verändern Maßnahmen während der Krise die Rolle der Parlamente auf europäischer und nationaler Ebene?
  • Kann die Dichotomie zwischen Angemessenheit und Verantwortung im Rahmen der Krisenbekämpfung gelöst werden?