Ablauf des Studiums

Das Doktoratsstudium Pädagog:innenbildung beinhaltet 3 Module mit insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkten.

  • Modul 1: 4-6 Dissertant:innenseminare im Ausmaß von 8-12 ECTS-Anrechnungspunkten
  • Modul 2: (Doktorats-)Lehrveranstaltungen (an der PLUS ausgewiesene Doktoratslehrveranstaltungen bzw. für den Fortgang des Studiums geeignete Lehrveranstaltungen) im Ausmaß von mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkten
  • Modul 3: Sonderleistungen im Ausmaß von maximal 14 ECTS-Anrechnungspunkten

Für die Dissertation selbst sind 150 ECTS-Anrechnungspunkte vorgesehen, wobei in diesen bereits die 12 ECTS-Anrechnungspunkte für die Disposition und deren Präsentation sowie die 8 ECTS-Anrechnungspunkte für die Dissertationsverteidigung inkludiert sind. Obwohl das Doktoratsstudium nicht in Einzelabschnitte untergliedert ist, lassen sich, wie in der Abbildung dargestellt, mehrere Phasen unterscheiden.

  • Leitfaden Doktoratsstudium Pädagog:innenbildung

Phasen des Doktratsstudiums PädagogInnenbildung


Dissertant:innenseminare

Vor Genehmigung der Dissertation kann nur eines der 4-6 Dissertant:innenseminare besucht werden. Alle weiteren Dissertant:innenseminare müssen mit dem/der Betreuer:in abgesprochen werden und einen Bezug zur Dissertation aufweisen. Im Zuge eines Dissertant:innenseminars muss auch die Disposition mündlich präsentiert werden. Genaueres dazu im Kapitel Disposition, Dissertation und Dissertationsverteidigung.
Anerkennungen müssen in Form eines Vorab-Ansuchens bei der zuständigen Sachbearbeiterin der School of Education eingereicht werden.
Formular Vorabanerkennung Dissertant:innen-Seminare
Formular Ansuchen für Anerkennung von Dissertant:innen-Seminar


Doktoratslehrveranstaltungen

Diese Lehrveranstaltungen sind wissenschaftstheoretisch, wissenschaftsgeschichtlich und/oder fachspezifisch theoretisch bzw. methodisch oder methodologisch ausgerichtet. Sie dienen dazu, die allgemeinen oder fachspezifischen Voraussetzungen, Methoden und Ziele wissenschaftlicher Forschung zu reflektieren. Vor Absolvierung der Lehrveranstaltung muss in Rücksprache mit der School of Education festgestellt werden, ob die Inhalte auch relevant für die Dissertation und Forschungsarbeit der Dissertantin/des Dissertanten sind.
Anerkennungen müssen in Form eines Vorab-Ansuchens bei der zuständigen Sachbearbeiterin der School of Education eingereicht werden.
Formular Vorab-Ansuchen für Anerkennung von Doktoratslehrveranstaltung
Formular Ansuchen für Anerkennung von Doktoratslehrveranstaltung


Sonderleistungen

Jede Sonderleistung muss vor ihrer Erbringung dem Direktorium der School of Education zur Genehmigung und Bewertung mit ECTS-Anrechnungspunkten vorgelegt werden. Zentrale Frage bei der Genehmigung ist, ob die Sonderleistung eine positive Relevanz für das Vorankommen des Dissertationsprojekts darstellt.
Zu Sonderleistungen zählen unter anderem:

  • Aktive Teilnahme an internationalen Workshops oder Kongressen (inkl. Paper, Vortrag, Poster o.Ä.) (bis zu 3 ECTS-Anrechnungspunkte je aktiver Teilnahme)
  • Abhaltung von Lehrveranstaltungen in Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Lehramtes in tertiären Bildungseinrichtungen (bis zu 2 ECTS-Anrechnungspunkte je Lehrveranstaltung; max. 3 ECTS-Anrechnungspunkte)
  • Einschlägige Publikationen in wissenschaftlich begutachteten Fachzeitschriften, die nicht Bestandteil der Dissertation bzw. nicht Teil der kumulativen Dissertation sind (bis zu 3 ECTS-Anrechnungspunkte je Publikation)
  • Teilnahme an einer Summerschool oder einer ähnlichen Veranstaltung (bis zu 2 ECTS-Anrechnungspunkte je Teilnahme)
  • Aufenthalt an einer ausländischen Universität, Forschungseinrichtung oder einem Graduierten College zu Studien- und Forschungszwecken (gegen Nachweis 1 ECTS-Anrechnungspunkt pro Monat; max. 3 ECTS-Anrechnungspunkte)
  • Erfolgreiche Absolvierung universitärer Lehrveranstaltungen, die fachübergreifende Kompetenzen vermitteln (z.B. Projektmanagement, Wissenschaftsethik, Rhetorik, Hochschuldidaktik) (bis zu 3 ECTS-Anrechnungspunkte)

Werden weniger oder keine Sonderleistungen erbracht, können die fehlenden ECTS-Anrechnungspunkte in Form von Doktoratslehrveranstaltungen der PLUS oder der School of Education erworben werden.
Anerkennungen müssen in Form eines Vorab-Ansuchens bei der zuständigen Sachbearbeiterin der School of Education eingereicht werden.
Formular Vorab-Ansuchen für Anerkennung von Sonderleistungen
Formular Ansuchen für Anerkennung von Sonderleistungen