Zulassung zum Doktoratsstudium

Jedes Zulassungsansuchen zum Doktoratsstudium wird individuell geprüft, wobei die Fachlichkeit des für die Zulassung erforderlichen abgeschlossenen Studiums mehrdimensional verstanden werden kann. Idealerweise liegt ein Lehramtsstudium vor, aber auch Studierende folgender Studien können dem Anforderungsprofil des Doktoratsstudiums entsprechen:

  • Fachstudium in der wissenschaftlichen Disziplin jenes Faches, das auch ein Lehramtsstudium ist.
  • Erziehungswissenschaftlich bzw. didaktisch oder pädagogisch-psychologisch oder pädagogisch-soziologisch orientiertes Studium/Schwerpunkt.

Nach der Prüfung wird entschieden, ob die Zulassung ohne Weiteres möglich ist.

Sollte eine Zulassung nicht ohne Weiteres möglich sein, da die Gleichwertigkeit des für die Zulassung vorgelegten Studiums nicht gegeben ist, wird die Zulassung nur unter Auflagen befürwortet. Betroffene müssen bestimmte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS nachholen.

Im Zulassungsantrag für Doktoratsstudien sind neben allgemeinen Informationen zur Person und zum vorhergegangenen Studium, das als Basis für das gewünschte Doktoratsstudium angegeben wird, auch bereits Fachbereich der Dissertation sowie vorläufiger Dissertationstitel und Name des/der Betreuer:in anzugeben, falls diese schon feststehen.
Der Zulassungsantrag muss auf dem Postweg an die Studienabteilung übermittelt werden.

Adresse
Universität Salzburg
Studienabteilung / Office of Admissions
Kapitelgasse 4
5010 Salzburg
AUSTRIA / AUTRICHE


!ACHTUNG!
Eine Zulassung zum Studium bedeutet noch nicht, dass die im Zulassungsantrag vorläufige Dissertation auch genehmigt wird. Voraussetzung dafür ist die Genehmigung der Disposition.

Es empfiehlt sich schon vor Beginn des Doktoratsstudiums eine mehr oder weniger konkrete Vorstellung des Dissertationsthemas zu haben und dieses mit möglichen Beutreuer:innen zu besprechen. Im schlimmsten Fall beginnen Sie sonst das Studium und finden dann keine/n Betreuer:in für Ihre Dissertation.