Disposition, Dissertation und Dissertationsverteidigung

Gleich zu Beginn des Studiums, allerspätestens aber in der Konkretisierungsphase des Dissertationsthemas und sobald Betreuer:innen gefunden wurden, ist in PAAV das Dissertationsvorhaben anzumelden. Die/der Betreuer:in sowie die Nebenbetreuer:innen bestätigen in PAAV die Betreuung der Disposition bzw. in weiterer Folge die Betreuung der Dissertation.

Die Dissertation ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Dissertationen können auf Diplom- oder Masterarbeiten aufbauen, müssen aber neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

Betreuer:innenwechsel

Sollte die Zusammenarbeit zwischen Dissertant:in und Haupt- und/oder Nebenbetreuer:innen aus verschiedensten Gründen nicht mehr zielführend erscheinen, so kann die Betreuung der Dissertation auch, im Einvernehmen mit den betroffenen Personen, gewechselt werden. Die/der Dissertant:in muss sich im Vorfeld neue Betreuer:innen suchen und das von allen Beteiligten unterschriebene „Formblatt Betreuer:innenwechsel“ bei der zuständigen Sachbearbeiterin der School of Education abgeben. Der Wechsel muss vom Direktorium der School of Education genehmigt werden.
Formblatt Betreuer:innenwechsel

Disposition

Die Disposition dient der Konkretisierung und stellt einen verbindlichen Rahmen der Dissertation her. In ihr schlägt die/der Disertant:in, in Rücksprache mit der/dem Betreuer:in, auch den angestrebten akademischen Grad „Dr.rer.nat.“ oder „Dr.phil.“ vor. Sie sollte allerspätestens bis Ende des zweiten Semesters eingereicht werden.
In der Regel umfasst diese ca. 10 Seiten (28.000 Zeichen) und muss folgende Punkte enthalten:

  • Problemstellung, Fragestellungen und Arbeitsvorhaben der Dissertation;
  • Es muss erkennbar sein, dass die Dissertation eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit ist;
  • Ablauf der Arbeit, Zeitplan und vorläufiges Literaturverzeichnis;
  • Sofern eine kumulierte Dissertation angestrebt wird, muss in der Disposition dargestellt werden, wie viele Beiträge in welchem Stadium der Einreichung vorgelegt werden und in welchem Zusammenhang diese zueinander stehen.

Für die Genehmigung der Disposition muss diese zusammen mit einer Stellungnahme/Befürwortung der Betreuer:innen persönlich im Servicezentrum Pädagog:innenbildung abgegeben werden. Zusätzlich sind diese auch in PAAV als pdf-Dokumente hochzuladen. Bevor die Disposition allerdings genehmigt wird, muss sie vor einem Fachkollegium (meist erfolgt dies im Zuge eines Dissertant:innenseminars) präsentiert werden. Die Leitung der Veranstaltung hat sicherzustellen, dass eine von der Promotionskommission ernannte, fachlich zuständige Person mit Lehrbefugnis, der Präsentation beiwohnt und dem Direktorium der School of Education über die Präsentation berichtet.

Formular Bestätigung der Präsentation der Disposition
Das ausgefüllte Formular ist bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Servicezentrum Pädagog:innenbildung einzureichen.

Dissertation und Dissertationsverteidigung

Das in der Disposition dargelegte Arbeitsvorhaben wird mit der Dissertation verwirklicht. Der Fortschritt der Dissertation ist in PAAV zu dokumentieren. Dazu zählen z.B. alle Besprechungstermine mit den Betreuer:innen sowie Stichworte zu den Inhalten dieser Treffen.
Nach Fertigstellung der Dissertation muss diese vor einem Prüfungssenat verteidigt werden (Dissertationsverteidigung).
Bevor die Dissertation eingereicht wird müssen mindestens zwei Gutachter:innen bestellt werden. Das entprechende Formular ist mindestens eine Woche vor Einreichung der Disseration selbst bei der Sachbearbeiterin der School of Education einzureichen.

  • Das Erstgutachten wird von der/dem Hauptbetreuer:in erstellt.
  • Für das Zweitgutachten werden der Leitung der School of Education von Dissertant:in und Hauptbetreurer:in 2-3 externe habilitierte Personen vorgeschlagen.

Zusammen mit 4 gebundenen Exemplaren der Dissertation ist das Formblatt zur Bekanntgabe der zwei Diskutant:innen der Dissertationsverteidigung im Servicezentrum Pädagog:innenbildung abzugeben.

Nachdem die Gutachten erstellt wurden erhält die/der Diskutant*in das „Terminformularblatt“ per E-Mail. Auf diesem müssen alle Beteiligten den Prüfungstermin, die Prüfungszeit und den Prüfungsraum mit ihrer Unterschrift bestätigten. Da die Prüfung öffentlich ist, muss das „Terminblatt“ spätestens 2 Wochen vor Prüfungstermin im Servicezentrum Pädagog:innenbildung abgegeben werden um eine Veröffentlichung der Prüfung sicherzustellen. Nach erfolgreich absolvierter Verteidigung (Defensio) werden Sie per E-Mail vom Servicezentrum Pädagog:innenbildung bzgl. der persönlichen Abholung der Abschlussunterlagen verständigt.

Formblätter und Leitfäden