Armut und soziale Ausgrenzung

TypStudienergänzung (24 ECTS)
Koordination Zentrum für Ethik und Armutsforschung
KontaktDr. Helmut P. Gaisbauer
Lehrveranstaltungsangebot Wintersemester 2026 / Sommersemester 2027 (PLUSonline)
VerordnungMitteilungsblatt vom 2. September 2026, Nummer 212
 
 

Fokus

Selbst die wirtschaftlich und politisch erfolgreichsten Gesellschaften des Westens scheitern daran, Armut nachhaltig zu beseitigen und soziale Ausgrenzung aufzuheben. Armut und soziale Ausgrenzung bleiben damit inhärenter Teil unserer Gesellschaften. Sie stellen auch deshalb gesellschaftliche Schlüsselfragen dar, weil sie in besonderer Weise die Frage nach dem guten Leben und einer gerechten menschlichen Gesellschaft aufwerfen. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit Armut und sozialer Ausgrenzung ist damit auch paradigmatisch für gesellschaftlich engagierte und verantwortliche Wissenschaft. Sie fordert ein hohes Maß an kritischer Forschung auch über Wissensproduktion, Macht von Diskursen und den Wert von Bildung und ist damit Teil der Selbstreflexion einer Universität.

Das Zentrum für Ethik und Armutsforschung bündelt einschlägige Lehrveranstaltungen an der Universität Salzburg zur interdisziplinären Studienergänzung „Armut und soziale Ausgrenzung“. Es kooperiert dabei mit anderen Einrichtungen der Universität, wie etwa dem „Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt“.

Zielgruppe

Mit dieser Studienergänzung wird Studierenden aller Studienrichtungen die Möglichkeit gegeben, einschlägige Fähigkeiten, aber auch Haltungen im Sinne eines humanitären Bildungsideals zu kultivieren. Im Besonderen sind damit auch Studierende angesprochen, die im Rahmen ihrer Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Masterarbeiten und Dissertationen) armutsrelevante Themen bearbeiten wollen.


Aufbau & Erfordernisse

Basismodul (12 ECTS)

Für das Basismodul sind Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten aus dem Lehrangebot der Studienergänzung zu absolvieren. Dabei dürfen Lehrveranstaltungen der eigenen Studienrichtung nur dann gewählt werden, sofern sie nicht Teil der Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächer sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lehrveranstaltungen aus dem Querschnittsmodul zu sozial-ökologischen Krisen, welche aber nicht im Bereich der freien Wahlfächer angerechnet werden können.

Folgende Lehrveranstaltungen bzw. Lehrveranstaltungen aus den folgenden Bereichen sind für das Basismodul zu absolvieren:

    • Philosophische Grundlagen (3 ECTS)
    • Geographien der Armut und Ungleichheit (3 ECTS)
    • Soziologische Grundlagen (3 ECTS)
    • Sozialrechtliche Grundlagen / Geschichte der Armut (3 ECTS)

Aufbaumodul (12 ECTS)

Für das Aufbaumodul sind Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten aus dem Lehrangebot der Studienergänzung zu absolvieren. Dabei dürfen Lehrveranstaltungen der eigenen Studienrichtung nur dann gewählt werden, sofern sie nicht Teil der Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächer sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lehrveranstaltungen aus dem Querschnittsmodul zu sozial-ökologischen Krisen, welche aber nicht im Bereich der freien Wahlfächer angerechnet werden können.

Folgende Lehrveranstaltungen bzw. Lehrveranstaltungen aus folgenden Bereichen sind für das Aufbaumodul zu absolvieren:

    • Normative Ethik (6 ECTS)
    • Weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl aus dem LV-Angebot, u.a. aus den Bereichen Geschichte, Sozialgeographie, Soziologie und Theologie (6 ECTS)

LV-Anmeldung

Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt über PLUSonline.

Hinweis! Bei Lehrveranstaltungen, die Sie für die Studienergänzung absolvieren, wählen Sie bei der LV-Anmeldung in PLUSonline (falls Auswahloption vorhanden) „Freie Anmeldung“ aus:

Ansicht aus PLUSonline, Freie Anmeldung


Zertifikat

Nach positiver Absolvierung der oben angeführten Lehrveranstaltungen können folgende Zertifikate beantragt werden:

  • Wahlfachmodul Armut und soziale Ausgrenzung. Dieses wird nach positiver Absolvierung des Basismoduls im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten ausgestellt.
  • Studienergänzung Armut und soziale Ausgrenzung. Dieses wird nach positiver Absolvierung des Basis- und Aufbaumoduls im Gesamtausmaß von 24 ETCS-Punkten ausgestellt.

ACHTUNG: Sollte die Eintragung der Studienergänzung im Bachelor-, Master- oder Diplomprüfungszeugnis im Rahmen der freien Wahlfächer (Ausweisung der Wahlfächer als „Wahlfachmodul“ bzw. „Studienergänzung“) angestrebt werden, so sind die Regelungen des jeweiligen Curriculums zubeachten und anzuwenden (und es empfiehlt sich, zunächst das Einvernehmen mit dem/derVorsitzenden der fachlich zuständigen Curricularkommission herzustellen).

Zertifikat beantragen

Sobald Sie die erforderlichen Lehrveranstaltungen abgeschlossen haben, reichen Sie den ausgefüllten Prüfungspass sowie die entsprechenden Zeugnisse bei Dr. Helmut P. Gaisbauer () ein. Nach Überprüfung der Unterlagen wird im Auftrag der Vizerektorin für Lehre und Studierende das Zertifikat ausgestellt und digital an Ihre Uni-Mailadresse übermittelt.

Eine Ausstellung des Zertifikats ist nach Studienabschluss nicht mehr möglich. Bitte achten Sie daher darauf, das Zertifikat spätestens einige Wochen vor Studienabschluss zu beantragen.

Sollte ein Ausdruck der Leistungsnachweise aus PLUSonline nicht möglich sein, schicken Sie nur den ausgefüllten Prüfungspass.

Download Prüfungspass


Kontakt

Dr. Helmut P. Gaisbauer
FB Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät

ZEA – Zentrum für Ethik und Armutsforschung
Franziskanergasse 1, 5020 Salzburg

Tel.: +43 662 8044 – 2571
E-Mail:

Web: https://www.plus.ac.at?page_id=108179