Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF / DaZ)
| TYP | STUDIENERGÄNZUNG |
| ERFORDERNISSE | 24 ECTS |
| KOORDINATION & KONTAKT | Univ.-Prof. Dr. Andrea Ender / Univ.-Doz. Dr. Irmtraud Kaiser (FB Germanistik) |
| LV-ANGEBOT & LV-ANMELDUNG | Wintersemester 2026 / Sommersemester 2027 (PLUSonline) |
| DETAILS NEU ab WS 26 | Mitteilungsblatt vom 2. September 2026, Nummer 214 Deutsch als Fremd- und Zweitsprache wird ab dem Wintersemester 2026 auch als Interdisziplinäre Kompetenzerweiterung (KE) für Studierende im Major-Minor-Bachelorstudienmodell angeboten. Alle Informationen dazu finden Sie hier. |
Uni Blog
DaF / DaZ
Insights zur Studienergänzung "Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ)" aus Absolvent*innenperspektive im Uni Blog
Fokus
Die Vermittlung des Deutschen an Lernendengruppen mit nicht-deutscher Erstsprache ist im In- und Ausland in vielfältigen institutionellen Kontexten ein wichtiges potenzielles Berufsfeld, besonders für Germanistinnen und Germanisten. Die Studienergänzung „Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ)“ bereitet Studierende entsprechend auf Tätigkeiten in zwei nahe verwandten Handlungsbereichen vor: Die Studierenden werden zum einen zu einer Vermittlung des Deutschen als Zweitsprache in der Sprachbildung und -förderung von erwachsenen Migrantinnen und Migranten wie auch von Kindern und Jugendlichen mit Deutsch als Zweitsprache befähigt, zum anderen werden sie auch auf eine Lehrtätigkeit im In- oder Ausland für Deutsch als Fremdsprache vorbereitet. Darüber hinaus sind einschlägige Qualifikationen für künftige Lehrerinnen und Lehrer an Schulen – nicht nur im Unterrichtsfach Deutsch – von großer Bedeutung für professionelles berufliches Handeln, da die Zahl mehrsprachiger Schüler/-innen in allen Schulformen stetig zunimmt.
Zielgruppe
Die Studienergänzung ist für Studierende des Lehramts wie auch philologischer Bachelor- und Masterstudiengänge konzipiert.
ACHTUNG: Der Großteil der erforderlichen Lehrveranstaltungen kann auch im Bereich der Pflicht- bzw.Wahlpflichtfächer des Germanistikstudiums bzw. des Studiums für das Unterrichtsfach Deutsch absolviert/anerkannt werden. Daher kann die Ausstellung eines Zertifikats für diese Studierenden erst bei Abschluss des Studiums erfolgen. Eine Ausstellung der Zertifikate ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen Lehrveranstaltungen im Rahmen der freien Wahlfächer oder als Zusatzleistung außerhalb des Studiums absolviert wurden.
Aufbau & Erfordernisse
Basismodul (12 ECTS)
Für das Basismodul Grundlagen des Lehrens und Lernens von DAF / DAZ sind folgende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren*:
- VU Deutsch als Zweitsprache in Wissenschaft und Praxis (3 ECTS)
- PS Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (3 ECTS)
- PS Sprachkompetenzen aufbauen 1 (3 ECTS)
- PS Sprachkompetenzen aufbauen 2 (3 ECTS)
Aufbaumodul (12 ECTS)
Für das Aufbaumodul Lerngegenstände und Praxisfelder in DaF/DaZ sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten aus folgenden Bereichen zu absolvieren*:
- PS Begleitete Praxis DaF/DaZ (4 ECTS)
- KO Methodisch-didaktische Vertiefung (2 ECTS)
- PS Erwerb und Vermittlung DaF/DaZ (3 ECTS)
- VU/VO Erwerb und Vermittlung DaF/DaZ (3 ECTS)
* Lehrveranstaltungen, die im Falle von Germanistik oder UF Deutsch als belegtem Studium bereits in diesem Rahmen vorgesehen sind, sind nur einmal zu absolvieren. In der Studienergänzung sind sie dann durch Lehrveranstaltungen zu ersetzen, die die Studienergänzung im Hinblick auf Qualifikationsprofil und Kompetenzen sinnvoll ergänzen.
LV-Anmeldung
Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt über PLUSonline.
Hinweis! Bei Lehrveranstaltungen, die Sie für die Studienergänzung absolvieren, wählen Sie bei der LV-Anmeldung in PLUSonline (falls Auswahloption vorhanden) „Freie Anmeldung“ aus:

Zertifikat
Nach positiver Absolvierung der oben angeführten Lehrveranstaltungen können folgende Zertifikate beantragt werden:
- Wahlfachmodul Grundlagen des Lehrens und Lernens von DaF/DaZ. Dieses wird nach positiver Absolvierung der erforderlichen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten ausgestellt.
- Studienergänzung Deutsch als Femd- und Zweitsprache (DaF/DaZ). Dieses wird nach positiver Absolvierung des Basis- und des Aufbaumoduls im Gesamtausmaß von 24 ETCS-Anrechnungspunkten ausgestellt.
ACHTUNG: Sollte die Eintragung der Studienergänzung im Bachelor-, Master- oder Diplomprüfungszeugnis im Rahmen der freien Wahlfächer (Ausweisung der Wahlfächer als „Wahlfachmodul“ bzw. „Studienergänzung“) angestrebt werden, so sind die Regelungen des jeweiligen Curriculums zu beachten und anzuwenden (und es empfiehlt sich, zunächst das Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden derfachlich zuständigen Curricularkommission herzustellen).
Zertifikat beantragen
Sobald Sie die erforderlichen Lehrveranstaltungen abgeschlossen haben, reichen Sie den ausgefüllten Prüfungspass sowie die entsprechenden Zeugnisse ein bei oder . Nach Überprüfung der Unterlagen wird im Auftrag der Vizerektorin für Lehre und Studierende das Zertifikat ausgestellt und digital an Ihre Uni-Mailadresse übermittelt.
Bei Studierenden der Germanistik (BA, MA, UF Deutsch) kann das Zertifikat erst bei Studienabschluss ausgestellt werden, da zusammen mit dem Prüfungspass für die Studienergänzung der Nachweis aus dem Prüfungsreferat über die Anrechnung der betreffenden Leistungen im freien Wahlbereich vorgelegt werden muss. Sollte ein Ausdruck der Leistungsnachweise aus PLUSonline nicht möglich sein, schicken Sie nur den ausgefüllten Prüfungspass.
Eine Ausstellung des Zertifikats ist nach Studienabschluss nicht mehr möglich. Bitte achten Sie daher darauf, das Zertifikat spätestens einige Wochen vor Studienabschluss zu beantragen.
Sollte ein Ausdruck der Leistungsnachweise aus PLUSonline nicht möglich sein, schicken Sie nur den ausgefüllten Prüfungspass.
Download Prüfungspass
Übergangsbestimmung
Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung Leistungen für die Studienergänzung Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ) gemäß der Verordnung des Vizerektors für Lehre über die Studienergänzung „Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ)“ an der Paris Lodron-Universität Salzburg (PLUS), Mitteilungsblatt vom 8. August 2016, Nummer 234, erbracht haben, können sich bis 30.09.2027 Zertifikate anhand jener Verordnung ausstellen lassen. Die Verordnung des Vizerektors für Lehre über die Studienergänzung „Deutsch als Fremdsprache /Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ)“ an der Paris Lodron-Universität Salzburg (PLUS), Mitteilungsblatt vom 8. August 2016, Nummer 234, tritt mit 01.10.2027 außer Kraft.
Prüfungspässe für den Abschluss nach der Verordnung 2016 (möglich bis 30.09.2027):
- Prüfungspass Basismodul DaF/DaZ (12 ECTS)
- Prüfungspass Basismodul DaF/DaZ für Studierende der Germanistik (12 ECTS)
- Prüfungspass Studienergänzung DaF/DaZ (24 ECTS)
Kontakt
Univ.-Prof. Dr. Andrea Ender
FB Germanistik
Erzabt Klotz Straße 1, 5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8044 – 4357
E-Mail: