Stipendium für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland

Art des Stipendiums:

Zur Durchführung von Recherchen für wissenschaftliche Arbeiten wie z.B. Bachelorarbeit, Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen (in Laboratorien, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven; Feldforschung etc.).

Stipendiendauer:

Ein bis max. sechs Monate (in begründeten Fällen auch kürzer, aber nicht unter 14 Tagen; Bachelorarbeiten werden höchstens einen Monat, Diplom- bzw. Masterarbeiten höchstens 3 Monate, Dissertationen nicht länger als 6 Monate gefördert).

Stipendienvergebende Stelle:

Abteilung für Internationale Beziehungen, Paris Lodron Universität Salzburg.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • ordentliche Studierende der Universität Salzburg;
  • Kandidat*innen müssen ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und dürfen sich noch nicht zur Realisierung des Studienvorhabens im Ausland befinden.

Besondere Hinweise:

  • Die Förderung kann nur zur Erlangung eines österreichischen akademischen Grades (bzw. Habilitation) erfolgen;
  • Keine Zuschüsse zu Studien- oder Kursgebühren;
  • Nicht zum Besuch von Tagungen und Konferenzen;
  • Bewerber*innen, die in einem Dienstverhältnis stehen und unter Beibehaltung der Bezüge beurlaubt werden, erhalten nur 50% des angeführten monatlichen Stipendienhöchstbetrages, wenn das Gehalt monatlich € 730,- netto übersteigt.
  • Diese Stipendien sind für jene Kandidat*innen gedacht, die keine Möglichkeit zur Förderung im Rahmen anderer Stipendienaktionen haben
  • Studienbeihilfenbezieher*innen können zusätzlich zur Studienbeihilfe eine Beihilfe für das Auslandsstudium bei der Stipendienstelle beantragen (z.B. Auslandsstipendium der Stipendienstelle).
  • Seit Juni 2022 können auch Bezieher*innen von Auslandsstipendien der Stipendienstelle zusätzlich um die Auslandsstipendien der PLUS ansuchen.
  • Graduierte können nicht gefördert werden.
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Empfänger*innen der Auslandsstipendien der PLUS mit Behinderungen, chronischen Krankheiten, betreuungspflichtigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zusätzliche Top-ups im Rahmen des Friederike Zweig-Auslandsstipendiums beantragen. (Siehe Friederike Zweig-Auslandsstipendium der PLUS – Top-up zur Förderung von benachteiligten Gruppen zum inklusiven Studium im Ausland)

Datenschutzinformation über Mobilitätsprogramme

Zu weiteren Informationen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unsere Datenschutzinformationen HIER

Auswahlvorgang:

Die Auswahl der Kandidat*innen erfolgt durch eine Kommission an der Universität.

Stipendienleistung:

Es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungs- und Reisekosten vergeben. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an der Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien nach dem Studienförderungsgesetz unter Zugrundelegung des Finanzierungsplanes. Mit dem Stipendium ist ein einmaliger Reisekostenzuschuss bis zu maximal € 700 verbunden.

Eine Tabelle mit den Auslands-/Reisekostenzuschüssen je nach Zielland finden Sie auf unserer Webseite.

Achtung!

Anträge auf Zuerkennung eines Stipendiums sind fristgerecht und vollständig, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes, einzubringen. Verspätet oder unvollständig eingebrachte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Nachträgliche Genehmigungen können – auch bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen – nicht erteilt werden.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsformular Auslandsstipendium Allgemein (1x);
  • 2. Empfehlungsschreiben, davon eines vom wissenschaftlichen Betreuer der durchzuführenden Arbeit (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation), das die Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes für die akademische Ausbildung und auch dessen Dauer bestätigt;
  • Tabellarischer Lebenslauf (1x);
  • Beschreibung des Vorhabens bzw. Forschungsplan (1x);
  • Studienerfolgsnachweis (1x) (Ausdruck aus PLUSOnline);
  • Prüfungserfolgsnachweis (Ausdruck aus PLUSOnline 1x);
  • Diplomprüfungszeugnis (falls vorhanden 1x in Kopie);
  • Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese für den Auslandsaufenthalt notwendig sind (1x)
  • Betreuungszusage/Originalkorrespondenz eines Ansprechpartners oder einer Institution im Zielland;
  • Finanzierungsplan (lt. Formular).

Einreichstelle:

Abteilung für Internationale Beziehungen, Paris Lodron Universität Salzburg

Einreichtermine:

15. November
1. Februar
1. April
1. Juni

WICHTIGER HINWEIS:

Sofort nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ist der Abteilung für Internationale Beziehungen ein Bericht, einschließlich einer Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution (Zeugnis), zu übermitteln. Hier sollen genauen Angaben über die Dauer des Aufenthaltes an der besuchten wissenschaftlichen Institution sowie das dort durchgeführte Studien- bzw. Forschungsvorhaben enthalten sein (Umfang maximal 5 Seiten).

Bei Nichtvorlage des Berichtes und der Aufenthaltsbestätigung innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes wird der gesamte Stipendienbetrag zurückgefordert.
Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf Grund von Bewerbungen der Studierenden. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Dott.ssa Elona Memisha-Schnappinger
Koordinatorin für Incoming und Outgoing Studierende weltweit
Abteilung für Internationale BeziehungenSigmund-Haffner-Gasse 18, 2. Stock
A – 5020 Salzburg
Tel.: +43-(0)662-8044-2043
E-Mail:
Web: Auslandsstipendien der PLUS