Warum Erasmus+?

  • EU-Förderung für Auslandsaufenthalte an Erasmus-Partneruniversität zu Studienzwecken von zwei bis zwölf Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD);
    nur für Diplomstudierende: bis zu 24 Monate (auslaufend)
  • Studierende können mehrere Auslandsaufenthalte pro Zyklus kombinieren, solange die Gesamtlänge 12 Monate (bzw. Diplom 24 Monate) nicht überschreitet – unabhängig von Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und Anzahl der Mobilitäten 
  • Erlass der Studiengebühren an Partneruniversität und der Universität Salzburg (PLUS) für die Dauer des Aufenthaltes

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz:

  • ordentliches Studium an der Paris Lodron Universität Salzburg (BA, MA, PhD, Diplom)
  • für BA-Studierende: zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung
  • MA-Studierende: ab 1. Semester, sofern relevante Vorstudien erfolgreich absolviert
  • Sprachkenntnisse (je nach Platz, mindestens B1)
  • institutsinterne Kriterien ( je nach Studienrichtung; z. B. Studienfortschritt, Motivation – erfahren Sie bei den zuständigen Erasmus-KoordinatorInnen am Fachbereich)
  • persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten noch nicht ausgeschöpft
  • entsprechendes Studium an der Universität Salzburg darf während des Erasmus+ Studienaufenthalts nicht abgeschlossen werden
  • bei Mobilität ins Heimatland: Nachweis über Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich verpflichtend
  • Wichtig: ÖHBeitrag auch für das geplante Auslandsemester einbezahlen, sonst erfolgt automatisch Exmatrikulation

Achtung: Sie können sich nur für Erasmus+ Plätze einer Studienrichtung bewerben, für die Sie zugelassen sind.

Bei Erasmus+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester sind empfohlen.
Gemäß den Erasmus+ Richtlinien müssen für eine Förderung mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat an der Heimatuniversität (= Universität Salzburg) anerkannt werden! Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Erasmus+ Zuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung. Nähere Infos dazu unter „Finanzielles“.

„Programmstudierende“ sind Studierende, die innerhalb genehmigter Studierendenmobilitäten im Rahmen eines bewilligten Hochschulvertrages am ERASMUS+ Programm teilnehmen. Die Förderung von Auslandsaufenthalten ist im Rahmen eines Vollzeitstudiums sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Master-/Diplomarbeiten und Dissertationen möglich. Nicht förderbar sind Aufenthalte nach der Promotion.

Nutzen Sie auch die bereitgestellten Informationen der Nationalagentur Bildung Erasmus+ auf der  OeAD Webseite.

Aufenthaltsdauer

In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte von 2 bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und Anzahl der Mobilitäten. Diplomstudierende können 2 bis 24 Monate im Ausland mit Erasmus+ verbringen.
Die Mindestaufenthaltsdauer für einen geförderten Erasmus+ Aufenthalt beträgt 60 Tage (= 2 Monate).

Achtung: ab dem akademischen Jahr 2022/23 werden Studierenden ausschließlich Semesterplätze (max. 5 Monate) zur Verfügung gestellt (ggf. Ausnahme: Joint Programs). Eine Bewerbung für ein Studienjahr ist nicht mehr möglich. Bewerbungen müssen pro Semester eingereicht werden.

Bei einer Bewerbung können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Aufenthalt im Wintersemester oder Sommersemester absolvieren möchten. Wie lange der Aufenthalt tatsächlich dauert, hängt von den Semesterdaten der Gastuniversität ab. Recherchieren Sie, ob im gewünschten Semester ausreichend passende Kurse angeboten werden und ob die Semesterdaten der Gastuniversität mit dem Studium an der Universität Salzburg kompatibel sind. Förderfähig ist die Dauer des Aufenthalktes zu Studienzwecken – als möglicher Förderzeitraum sind Vorlesungszeiten an der Gastinstitution in Betracht zu ziehen (Nicht: Semesterdauer).

Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung (ggf. in Kombination mit Zero Grant) wird von der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die PLUS verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt. Aktuell beträgt der finanziell geförderte Zeitraum zu Studienzwecken mindestens 4,5 Monate.

Eine Verlängerung bestehender Aufenthalte ist aktuell nicht möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Thema „Während/Nach Aufenthalt“.

Bei mehreren Aufenthalten im Rahmen von Erasmus+ Programmen (Erasmus+ Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktika und Erasmus+ International Mobility) darf das persönliche Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) nicht überschritten werden. Bei Diplomstudien gibt es ein Kontingent von 24 Monaten.

 


 

Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

 

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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